51 wichtige Begriffe des Insolvenz- und Handelsrechts verständlich erklärt — von Absonderung bis Zwangsvollstreckung.
Absonderung ist das Recht eines Gläubigers, aus einem bestimmten Gegenstand der Insolvenzmasse bevorzugt befriedigt zu werden. Typische Absonderungsrechte sind Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Sie erfordert ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro und eignet sich besonders für größere Unternehmen und Börsengänge.
Die Aufrechnung ermöglicht es einem Gläubiger, seine Forderung gegen den Schuldner mit einer Gegenforderung des Schuldners zu verrechnen. Im Insolvenzverfahren ist die Aufrechnung grundsätzlich zulässig, aber in bestimmten Fällen eingeschränkt.
Aussonderung ist das Recht, einen Gegenstand aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen, der nicht dem Schuldner gehört. Typische Fälle sind unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren, Leasinggüter und treuhänderisch gehaltenes Vermögen.
Die Betriebsfortführung ist die Weiterführung des Geschäftsbetriebs eines insolventen Unternehmens während des Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung darüber trifft der Insolvenzverwalter bzw. die Gläubigerversammlung.
Ein Debt-to-Equity-Swap ist die Umwandlung von Forderungen eines Gläubigers in Eigenkapitalanteile am Schuldnerunternehmen. Das Instrument wird insbesondere bei der Sanierung im Insolvenzplanverfahren eingesetzt und reduziert die Schuldenlast des Unternehmens.
Ein Eigenantrag ist ein Insolvenzantrag, den der Schuldner selbst beim Insolvenzgericht stellt. Bei juristischen Personen ist die Geschäftsführung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gesetzlich zur Stellung eines Eigenantrags verpflichtet (Insolvenzantragspflicht).
Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält. Statt eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwacht.
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.
Ein Fremdantrag ist ein Insolvenzantrag, den ein Gläubiger gegen den Schuldner beim Insolvenzgericht stellt. Der Gläubiger muss seine Forderung und den Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit) glaubhaft machen und ein rechtliches Interesse an der Verfahrenseröffnung nachweisen.
Der Geschäftsführer ist das gesetzliche Vertretungsorgan einer GmbH oder UG. Er wird von den Gesellschaftern bestellt, leitet die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt sie nach außen. Er unterliegt besonderen Sorgfalts- und Haftungspflichten.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer GmbH. Sie fasst Beschlüsse über grundlegende Angelegenheiten der Gesellschaft wie Gewinnverwendung, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Satzungsänderungen und Auflösung.
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).
Der Gläubigerbeirat (auch Gläubigerausschuss) ist ein fakultatives Gremium im Insolvenzverfahren, das die Gläubigerinteressen vertritt. Er überwacht den Insolvenzverwalter und wirkt bei wichtigen Entscheidungen mit.
Die Gläubigerversammlung ist das Organ der Gläubigerschaft im Insolvenzverfahren. Sie wird vom Insolvenzgericht einberufen und entscheidet über wichtige Verfahrensfragen wie die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens, die Bestellung eines Gläubigerausschusses und den Insolvenzplan.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die beliebteste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie zeichnet sich durch eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen aus und erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das bei den Amtsgerichten geführt wird und wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Informationen über Kaufleute und Handelsgesellschaften enthält. Es besteht aus Abteilung A (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften).
Die Handelsregistereintragung ist die Aufnahme eines Unternehmens oder einer Tatsache in das beim Amtsgericht geführte Handelsregister. Kapitalgesellschaften entstehen erst mit der Eintragung. Sie erfordert in der Regel eine notarielle Anmeldung.
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Rechtshandlungen, die vor der Verfahrenseröffnung vorgenommen wurden und die Gläubiger benachteiligen, rückgängig zu machen. Der Empfänger muss die erhaltene Leistung an die Insolvenzmasse zurückgewähren.
Der Insolvenzantrag ist der formelle Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht. Er kann als Eigenantrag vom Schuldner oder als Fremdantrag von einem Gläubiger gestellt werden. Bei juristischen Personen besteht eine Antragspflicht.
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern ausstehende Lohnansprüche für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ersetzt. Es sichert Beschäftigte vor Lohnausfall bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ab.
Das Insolvenzgericht ist die Abteilung des Amtsgerichts, die für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig ist. Es entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens, bestellt den Insolvenzverwalter und überwacht den Verfahrensablauf.
Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (Neuerwerb). Sie bildet die Grundlage für die Befriedigung der Gläubiger und die Deckung der Verfahrenskosten.
Der Insolvenzplan ist ein Sanierungsinstrument, das eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse ermöglicht. Er wird vom Schuldner oder Insolvenzverwalter vorgelegt und muss von den Gläubigergruppen angenommen und vom Gericht bestätigt werden.
Die Insolvenzquote gibt den prozentualen Anteil an, den Gläubiger aus der Insolvenzmasse auf ihre angemeldeten Forderungen erhalten. In Deutschland liegt die durchschnittliche Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen zwischen 3 und 5 Prozent.
Das Insolvenzstrafrecht umfasst Straftatbestände im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, insbesondere Bankrott (§ 283 StGB), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB).
Die Insolvenztabelle ist ein offizielles Verzeichnis aller im Insolvenzverfahren angemeldeten Gläubigerforderungen. Sie wird vom Insolvenzverwalter geführt und enthält Angaben zu Betrag, Rang und Status jeder Forderung (festgestellt oder bestritten).
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverschleppung ist die verspätete oder unterlassene Stellung eines Insolvenzantrags durch die Geschäftsleitung einer juristischen Person trotz Vorliegens eines Insolvenzgrundes. Sie ist strafbar und begründet eine persönliche Haftung der Geschäftsführer.
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft mit zwei Arten von Gesellschaftern: dem Komplementär, der persönlich und unbeschränkt haftet, und dem Kommanditisten, der nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse zwar ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, aber nicht genügt, um alle Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Das Verfahren wird fortgeführt, aber die Verteilung folgt einer besonderen Rangfolge.
Masseverwalter ist eine ältere Bezeichnung für den Insolvenzverwalter, die aus der früheren Konkursordnung stammt. Heute wird der Begriff umgangssprachlich noch verwendet, die korrekte gesetzliche Bezeichnung nach der Insolvenzordnung ist jedoch Insolvenzverwalter.
Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die den Prokuristen ermächtigt, alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäften vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Ausgenommen sind Grundstücksgeschäfte.
Die Regelinsolvenz ist das Standard-Insolvenzverfahren für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Im Gegensatz zur Verbraucherinsolvenz ist kein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich. Das Verfahren zielt auf Verwertung oder Sanierung des Unternehmens ab.
Die Restschuldbefreiung ist die gerichtliche Befreiung des Schuldners von seinen verbleibenden Verbindlichkeiten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. Sie wird natürlichen Personen nach einer Wohlverhaltensphase von 3 Jahren gewährt und ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Der Sachwalter ist ein vom Gericht bestellter Aufsichtsführender bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Er überwacht die Geschäftsführung des Schuldners, kontrolliert die Kassenführung und wahrt die Gläubigerinteressen – hat aber keine eigene Verwaltungsbefugnis.
Sanierung bezeichnet die Rettung und Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Im Insolvenzkontext umfasst sie Maßnahmen wie Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren oder übertragende Sanierung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Der Schlusstermin ist die abschließende Gläubigerversammlung am Ende eines Insolvenzverfahrens. In ihm legt der Insolvenzverwalter seinen Schlussbericht vor, die Gläubiger nehmen Stellung zur Schlussrechnung, und das Gericht entscheidet über die Aufhebung des Verfahrens.
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der vorläufigen Eigenverwaltung, die dem Schuldner bis zu drei Monate Zeit gibt, unter gerichtlichem Schutz einen Insolvenzplan zur Sanierung auszuarbeiten. Es setzt drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung voraus.
Das Stammkapital ist das in der Satzung festgelegte Haftungskapital einer GmbH. Es muss mindestens 25.000 Euro betragen und wird von den Gesellschaftern als Stammeinlagen aufgebracht. Es dient als Gläubigerschutz und Mindestausstattung der Gesellschaft.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Sie ist ein Insolvenzgrund für juristische Personen.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, die mit einem Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden kann. Sie muss 25% des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das GmbH-Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen und ehemals Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern. Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch. Nach 3 Jahren kann Restschuldbefreiung erlangt werden.
Die Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens umfassen die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Sie werden vorrangig aus der Insolvenzmasse beglichen und müssen gedeckt sein, damit das Verfahren eröffnet werden kann.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird vom Gericht im Eröffnungsverfahren bestellt, um das Schuldnervermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen. Er kann als „starker" (mit Verfügungsbefugnis) oder „schwacher" (mit Zustimmungsvorbehalt) vorläufiger Verwalter bestellt werden.
Die Wohlverhaltensphase (auch Wohlverhaltensperiode) ist der Zeitraum zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung. Sie beträgt seit der Reform 2020 drei Jahre, in denen der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen muss.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Sie ist der wichtigste Insolvenzgrund und verpflichtet Geschäftsführer juristischer Personen zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrags.
Die Zwangsvollstreckung ist die staatliche Durchsetzung von Geldforderungen oder anderen Ansprüchen gegen einen Schuldner. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Einzelzwangsvollstreckung unzulässig und durch das kollektive Insolvenzverfahren ersetzt.
Insolvenzrecht und Handelsrecht sind komplexe Rechtsgebiete mit vielen Fachbegriffen. Unser Glossar erklärt die 51 wichtigsten Begriffe rund um Insolvenzverfahren, Gläubigerrechte, Handelsregister und Gesellschaftsrecht — verständlich und mit Bezug zur aktuellen Gesetzgebung.
Jeder Begriff enthält eine kurze Definition, eine ausführliche Erklärung, die relevante Rechtsgrundlage und häufig gestellte Fragen. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.