Das Insolvenzgericht ist die Abteilung des Amtsgerichts, die für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig ist. Es entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens, bestellt den Insolvenzverwalter und überwacht den Verfahrensablauf.
Erklärung
In Deutschland sind die Amtsgerichte als Insolvenzgerichte zuständig (§ 2 InsO). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Schuldners oder dem Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei größeren Verfahren gibt es konzentrierte Zuständigkeiten.
Das Insolvenzgericht hat vielfältige Aufgaben: Es prüft den Insolvenzantrag, bestellt den vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalter, erlässt den Eröffnungsbeschluss, setzt Fristen für die Forderungsanmeldung, beruft die Gläubigerversammlung ein und überwacht den gesamten Verfahrensablauf.
Der zuständige Insolvenzrichter entscheidet als Einzelrichter. Er kann Sicherungsmaßnahmen anordnen (vorläufiges Verfügungsverbot, vorläufige Insolvenzverwaltung) und muss alle wesentlichen Verfahrensschritte genehmigen. Die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen erfolgt auf insolvenzbekanntmachungen.de.
Rechtsgrundlage: §§ 2–4 InsO
§ 2 InsO bestimmt die Amtsgerichte als Insolvenzgerichte. § 3 regelt die örtliche Zuständigkeit. § 4 verweist ergänzend auf die ZPO.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Welches Amtsgericht ist für mein Insolvenzverfahren zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht am Sitz des Unternehmens oder am Wohnsitz des Schuldners. Bei Kapitalgesellschaften ist der im Handelsregister eingetragene Sitz maßgeblich. Es gibt in Deutschland rund 180 Amtsgerichte mit Insolvenzabteilungen.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).
Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.