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Insolvenzantrag stellen: Anleitung & Voraussetzungen

Wer kann einen Insolvenzantrag stellen? Welche Unterlagen werden benötigt? Alle Informationen zur Antragstellung.

📖 6 Min. LesezeitAktualisiert: Dezember 2024

Ein Insolvenzantrag ist der erste Schritt zur geordneten Abwicklung von Schulden. Hier erfahren Sie, wer antragsberechtigt ist und wie der Antrag gestellt wird.

Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Insolvenzverfahren einzuleiten:

Eigenantrag

Der Schuldner selbst stellt den Antrag. Bei Unternehmen: Geschäftsführung oder Vorstand.

Fremdantrag

Ein Gläubiger stellt den Antrag. Muss rechtliches Interesse und Forderung nachweisen.

Voraussetzungen für den Insolvenzantrag

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss ein Insolvenzgrund vorliegen:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Der Schuldner kann fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Nur beim Eigenantrag – der Schuldner wird voraussichtlich zahlungsunfähig
  • Überschuldung (§ 19 InsO): Nur bei juristischen Personen – Vermögen deckt Schulden nicht mehr

⚠️ Insolvenzantragspflicht: Bei GmbH, AG und anderen juristischen Personen muss der Antrag spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder 6 Wochen nach Überschuldung gestellt werden. Verstöße sind strafbar!

Benötigte Unterlagen

Für den Insolvenzantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

Checkliste Unterlagen:

  • Gläubigerverzeichnis mit allen Gläubigern und Forderungshöhen
  • Vermögensübersicht (Aktiva und Passiva)
  • Bilanz / Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung
  • Arbeitnehmerverzeichnis

Zuständiges Gericht

Der Antrag wird beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) am Sitz des Unternehmens bzw. Wohnsitz der Privatperson eingereicht. Bei größeren Verfahren kann das Landgericht zuständig sein.

Kosten des Insolvenzantrags

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Gerichtskosten: Abhängig von der Insolvenzmasse
  • Verwalterkosten: Vergütung des Insolvenzverwalters
  • Anwaltskosten: Falls anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird

Bei masselosen Verfahren (kein Vermögen vorhanden) kann das Verfahren mangels Masse abgewiesen oder die Kosten gestundet werden.

💡 Tipp

Bevor Sie einen Insolvenzantrag stellen, sollten Sie prüfen, ob möglicherweise bereits ein Verfahren gegen Ihren Schuldner läuft. Auf InsolvenzIndex können Sie nach Unternehmen suchen.

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