Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Unternehmens oder einer Privatperson. In diesem Artikel erklären wir Ihnen den kompletten Ablauf Schritt für Schritt.
Überblick: Die Phasen eines Insolvenzverfahrens
Die 5 Phasen im Überblick
- 1Antragstellung
Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht
- 2Eröffnungsverfahren
Prüfung der Voraussetzungen, ggf. vorläufiger Insolvenzverwalter
- 3Eröffnung
Gerichtsbeschluss zur Verfahrenseröffnung, Bestellung des Insolvenzverwalters
- 4Hauptverfahren
Forderungsanmeldung, Verwertung der Insolvenzmasse, Verteilung
- 5Abschluss
Schlussverteilung, ggf. Restschuldbefreiung bei Privatpersonen
1. Die Antragstellung
Ein Insolvenzverfahren beginnt immer mit einem Insolvenzantrag. Dieser kann gestellt werden von:
- Dem Schuldner selbst (Eigenantrag) – bei Unternehmen durch die Geschäftsführung
- Einem Gläubiger (Fremdantrag) – wenn dieser ein rechtliches Interesse nachweisen kann
Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) eingereicht. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz der Privatperson.
⚠️ Wichtig: Bei juristischen Personen (GmbH, AG, etc.) besteht eine Insolvenzantragspflicht. Der Antrag muss spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden.
2. Das Eröffnungsverfahren
Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen:
- Insolvenzgrund: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- Ausreichende Masse: Genügend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten
In dieser Phase kann das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, der das Vermögen sichert und die wirtschaftliche Lage analysiert.
3. Die Verfahrenseröffnung
Liegen alle Voraussetzungen vor, erlässt das Gericht den Eröffnungsbeschluss. Dieser wird öffentlich bekannt gemacht – unter anderem auf insolvenzbekanntmachungen.deund damit auch hier auf InsolvenzIndex.
Mit der Eröffnung:
- Wird ein Insolvenzverwalter bestellt
- Geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Verwalter über
- Werden Zwangsvollstreckungen eingestellt
- Beginnt die Frist zur Forderungsanmeldung für Gläubiger
4. Das Hauptverfahren
Forderungsanmeldung
Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist (in der Regel 2-3 Monate) beim Insolvenzverwalter anmelden.
Prüfungstermin
Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen geprüft. Der Verwalter und andere Gläubiger können Widerspruch gegen einzelne Forderungen einlegen.
Verwertung
Der Insolvenzverwalter verwertet die Insolvenzmasse – also das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners. Dies kann durch Verkauf einzelner Vermögenswerte oder des gesamten Unternehmens erfolgen.
5. Abschluss des Verfahrens
Nach Verwertung der Masse und Verteilung an die Gläubiger wird das Verfahren durch Schlussbeschluss beendet.
Bei Unternehmen
Nach Abschluss des Verfahrens wird das Unternehmen in der Regel im Handelsregister gelöscht (bei Liquidation) oder fortgeführt (bei Sanierung/Insolvenzplan).
Bei Privatpersonen
Privatpersonen können nach einer Wohlverhaltensperiode von 3 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen – also die Befreiung von allen verbleibenden Schulden.
Fazit
Ein Insolvenzverfahren ist ein komplexer, aber klar strukturierter Prozess. Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls – von wenigen Monaten bei einfachen Verfahren bis zu mehreren Jahren bei großen Unternehmensinsolvenzen.
💡 Tipp
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