Grundlagen

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Der komplette Ablauf eines Insolvenzverfahrens in Deutschland – von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung.

📖 8 Min. LesezeitAktualisiert: Dezember 2024

Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Unternehmens oder einer Privatperson. In diesem Artikel erklären wir Ihnen den kompletten Ablauf Schritt für Schritt.

Überblick: Die Phasen eines Insolvenzverfahrens

Die 5 Phasen im Überblick

  1. 1
    Antragstellung

    Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht

  2. 2
    Eröffnungsverfahren

    Prüfung der Voraussetzungen, ggf. vorläufiger Insolvenzverwalter

  3. 3
    Eröffnung

    Gerichtsbeschluss zur Verfahrenseröffnung, Bestellung des Insolvenzverwalters

  4. 4
    Hauptverfahren

    Forderungsanmeldung, Verwertung der Insolvenzmasse, Verteilung

  5. 5
    Abschluss

    Schlussverteilung, ggf. Restschuldbefreiung bei Privatpersonen

1. Die Antragstellung

Ein Insolvenzverfahren beginnt immer mit einem Insolvenzantrag. Dieser kann gestellt werden von:

  • Dem Schuldner selbst (Eigenantrag) – bei Unternehmen durch die Geschäftsführung
  • Einem Gläubiger (Fremdantrag) – wenn dieser ein rechtliches Interesse nachweisen kann

Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) eingereicht. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz der Privatperson.

⚠️ Wichtig: Bei juristischen Personen (GmbH, AG, etc.) besteht eine Insolvenzantragspflicht. Der Antrag muss spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden.

2. Das Eröffnungsverfahren

Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen:

  • Insolvenzgrund: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
  • Ausreichende Masse: Genügend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten

In dieser Phase kann das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, der das Vermögen sichert und die wirtschaftliche Lage analysiert.

3. Die Verfahrenseröffnung

Liegen alle Voraussetzungen vor, erlässt das Gericht den Eröffnungsbeschluss. Dieser wird öffentlich bekannt gemacht – unter anderem auf insolvenzbekanntmachungen.deund damit auch hier auf InsolvenzIndex.

Mit der Eröffnung:

  • Wird ein Insolvenzverwalter bestellt
  • Geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Verwalter über
  • Werden Zwangsvollstreckungen eingestellt
  • Beginnt die Frist zur Forderungsanmeldung für Gläubiger

4. Das Hauptverfahren

Forderungsanmeldung

Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist (in der Regel 2-3 Monate) beim Insolvenzverwalter anmelden.

Prüfungstermin

Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen geprüft. Der Verwalter und andere Gläubiger können Widerspruch gegen einzelne Forderungen einlegen.

Verwertung

Der Insolvenzverwalter verwertet die Insolvenzmasse – also das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners. Dies kann durch Verkauf einzelner Vermögenswerte oder des gesamten Unternehmens erfolgen.

5. Abschluss des Verfahrens

Nach Verwertung der Masse und Verteilung an die Gläubiger wird das Verfahren durch Schlussbeschluss beendet.

Bei Unternehmen

Nach Abschluss des Verfahrens wird das Unternehmen in der Regel im Handelsregister gelöscht (bei Liquidation) oder fortgeführt (bei Sanierung/Insolvenzplan).

Bei Privatpersonen

Privatpersonen können nach einer Wohlverhaltensperiode von 3 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen – also die Befreiung von allen verbleibenden Schulden.

Fazit

Ein Insolvenzverfahren ist ein komplexer, aber klar strukturierter Prozess. Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls – von wenigen Monaten bei einfachen Verfahren bis zu mehreren Jahren bei großen Unternehmensinsolvenzen.

💡 Tipp

Auf InsolvenzIndex können Sie aktuelle Insolvenzverfahren durchsuchen und sich über den Status einzelner Verfahren informieren. Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um Unternehmen in Ihrer Branche oder Region zu finden.

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