Gläubiger

Rechte als Gläubiger im Insolvenzverfahren

Welche Rechte haben Sie als Gläubiger? Wie melden Sie Forderungen an? Alles Wichtige zur Gläubigerstellung im Insolvenzverfahren.

📖 5 Min. LesezeitAktualisiert: Dezember 2024

Als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren haben Sie verschiedene Rechte, die Ihnen ermöglichen, Ihre Interessen zu wahren und an der Abwicklung des Verfahrens teilzunehmen.

Forderungsanmeldung

Das wichtigste Recht als Gläubiger ist die Anmeldung Ihrer Forderung. Nur angemeldete Forderungen werden bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt.

So melden Sie Ihre Forderung an:

  1. 1. Schriftliche Anmeldung beim Insolvenzverwalter
  2. 2. Angabe von Grund und Betrag der Forderung
  3. 3. Beifügung von Belegen (Rechnungen, Verträge, etc.)
  4. 4. Einhaltung der Anmeldefrist (meist 2-3 Monate)

Gläubigerversammlung

Als Gläubiger haben Sie das Recht, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen. Dort werden wichtige Entscheidungen getroffen:

  • Wahl des Gläubigerausschusses
  • Entscheidung über Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens
  • Abstimmung über einen Insolvenzplan
  • Kontrolle des Insolvenzverwalters

Stimmrecht

Ihr Stimmrecht in der Gläubigerversammlung richtet sich nach der Höhe Ihrer Forderung. Je höher die angemeldete und festgestellte Forderung, desto mehr Stimmgewicht haben Sie.

Auskunftsrecht

Sie haben das Recht auf Information über den Verfahrensstand:

  • Einsicht in die Insolvenztabelle
  • Information über den Stand der Verwertung
  • Berichte des Insolvenzverwalters

Widerspruchsrecht

Im Prüfungstermin können Sie Widerspruch gegen andere Forderungen einlegen, wenn Sie deren Berechtigung anzweifeln. Dies kann Ihre eigene Quote erhöhen.

💡 Tipp

Auf InsolvenzIndex können Sie aktuelle Insolvenzverfahren durchsuchen und frühzeitig erfahren, wenn ein Geschäftspartner insolvent wird. So können Sie rechtzeitig Ihre Forderungen anmelden.

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