Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).
Erklärung
Im Insolvenzverfahren werden verschiedene Gläubigergruppen unterschieden, die unterschiedlich behandelt werden. Aussonderungsberechtigte Gläubiger können Gegenstände, die ihnen gehören, aus der Insolvenzmasse herausverlangen. Absonderungsberechtigte Gläubiger haben Sicherungsrechte (z.B. Grundschuld, Sicherungsübereignung) und werden bevorzugt aus dem Sicherungsgut befriedigt.
Massegläubiger haben Ansprüche gegen die Insolvenzmasse selbst (z.B. Verfahrenskosten, Vergütung des Verwalters) und werden vor den Insolvenzgläubigern bedient. Insolvenzgläubiger sind alle übrigen Gläubiger, die zur Zeit der Verfahrenseröffnung einen Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten. Nachrangige Insolvenzgläubiger (z.B. Zinsen nach Verfahrenseröffnung) werden zuletzt berücksichtigt.
Gläubiger haben im Verfahren wichtige Rechte: Stimmrecht in der Gläubigerversammlung, Einsichtsrecht in die Unterlagen und die Möglichkeit, einen Gläubigerausschuss zu bilden.
Rechtsgrundlage: §§ 38–39, 47–51 InsO
§ 38 InsO definiert Insolvenzgläubiger als alle persönlichen Gläubiger des Schuldners. §§ 47–51 regeln die Aus- und Absonderungsrechte. § 39 InsO listet die nachrangigen Insolvenzgläubiger auf.
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Häufig gestellte Fragen
Wie erfahre ich als Gläubiger von einer Insolvenz?
Das Insolvenzgericht veröffentlicht den Eröffnungsbeschluss auf insolvenzbekanntmachungen.de. Bekannte Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter direkt angeschrieben. Auf InsolvenzIndex können Sie aktuelle Insolvenzen durchsuchen und Alerts einrichten.
Was passiert, wenn ich als Gläubiger keine Forderung anmelde?
Wenn Sie Ihre Forderung nicht fristgerecht anmelden, wird sie im Verfahren nicht berücksichtigt. Eine Nachmeldung ist möglich, verursacht aber zusätzliche Kosten. Die Forderung bleibt bestehen, wird aber erst nach Abschluss des Verfahrens und ggf. Restschuldbefreiung eingeschränkt.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.