Insolvenzbekanntmachungen sind amtliche Veröffentlichungen der Amtsgerichte über Insolvenzverfahren deutscher Unternehmen gemäß § 9 InsO. InsolvenzIndex erfasst aktuell 79.445 Bekanntmachungen und aktualisiert stündlich aus allen deutschen Amtsgerichten.
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2B DIGITAL GmbH & Co. KG
2.4.2026
avus Services GmbH
2.4.2026
Balser-Reisen GmbH
2.4.2026
AXEL GmbH
2.4.2026
Beckar Hospitality Verwaltungs GmbH
2.4.2026
Insolvenzbekanntmachungen sind offizielle Mitteilungen der deutschen Amtsgerichte über Insolvenzverfahren. Sie werden gemäß § 9 der Insolvenzordnung (InsO) veröffentlicht und informieren Gläubiger, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand von Insolvenzverfahren.
Die Bekanntmachungen umfassen verschiedene Verfahrensschritte: von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Bestellung eines Insolvenzverwalters bis hin zur Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens. Für Gläubiger sind diese Informationen besonders wichtig, da sie Fristen für die Anmeldung von Forderungen enthalten.
InsolvenzIndex sammelt und strukturiert Insolvenzbekanntmachungen aus allen deutschen Amtsgerichten. Unsere Datenbank wird stündlich aktualisiert und bietet umfangreiche Such- und Filtermöglichkeiten. Mit über 79.445 erfassten Bekanntmachungen sind wir eine der umfassendsten Quellen für Insolvenzinformationen in Deutschland.
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Die Amtsgerichte veröffentlichen verschiedene Typen von Bekanntmachungen: Eröffnungsbeschlüsse informieren über den Beginn eines Insolvenzverfahrens und benennen den bestellten Insolvenzverwalter. Schlusstermine kündigen den letzten Gerichtstermin eines Verfahrens an. Abweisungsbeschlüsse ergehen, wenn die Insolvenzmasse voraussichtlich nicht ausreicht, die Verfahrenskosten zu decken (§ 26 InsO). Aufhebungsbeschlüsse markieren das Ende eines Verfahrens.
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt das Gericht eine Frist zur Forderungsanmeldung, die in der Regel zwischen zwei Wochen und drei Monaten beträgt (§ 28 InsO). Gläubiger sollten diese Fristen unbedingt einhalten, da verspätete Anmeldungen zu Nachteilen bei der Verteilung führen können. InsolvenzIndex hilft Ihnen, keine relevante Bekanntmachung zu verpassen.
Neben dem klassischen Regelinsolvenzverfahren gibt es seit dem ESUG (2012) das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO), das sanierungsfähigen Unternehmen ermöglicht, unter gerichtlicher Aufsicht einen Sanierungsplan zu erstellen. Auch die Eigenverwaltung (§§ 270–285 InsO) erlaubt dem Schuldner, die Geschäfte unter Aufsicht eines Sachwalters fortzuführen. Beide Varianten werden ebenfalls als Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht.
Insolvenzbekanntmachungen sind offizielle Veröffentlichungen der Amtsgerichte über eröffnete, abgelehnte oder aufgehobene Insolvenzverfahren. Sie informieren Gläubiger und die Öffentlichkeit über den Stand von Insolvenzverfahren.
Unsere Daten werden stündlich aus den offiziellen Quellen aktualisiert. Neue Insolvenzbekanntmachungen erscheinen in der Regel innerhalb weniger Stunden nach der amtlichen Veröffentlichung.
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Die Bekanntmachungen enthalten typischerweise den Firmennamen, Handelsregisternummer, zuständiges Amtsgericht, Aktenzeichen, Art des Verfahrens und weitere relevante Details.
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