Das deutsche Insolvenzrecht kennt verschiedene Verfahrensarten für unterschiedliche Situationen. Von der Regelinsolvenz über die Privatinsolvenz bis zum präventiven StaRUG-Verfahren - hier finden Sie alle Verfahren im Überblick.
Die Wahl der richtigen Verfahrensart hängt von mehreren Faktoren ab: Ist der Schuldner eine Privatperson oder ein Unternehmen? Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit vor oder droht sie erst? Gibt es ein plausibles Sanierungskonzept?
Privatpersonen und ehemals Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern durchlaufen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit der Reform 2020 beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch drei Jahre. Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch.
Unternehmen haben mehrere Optionen: Das Regelinsolvenzverfahren ist der Standard. Bei guter Führungsstruktur kommt die Eigenverwaltung in Betracht. Wer frühzeitig handelt, kann das Schutzschirmverfahren oder den vorinsolvenzlichen StaRUG-Rahmen nutzen. Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht eine Sanierung mit Zustimmung der Gläubiger.
Für Erbschaften gibt es das Nachlassinsolvenzverfahren, für Konzerne mit mehreren Gesellschaften das Konzerninsolvenzverfahren mit koordinierter Verfahrensführung.