Das deutsche Insolvenzrecht kennt verschiedene Verfahrensarten fuer unterschiedliche Situationen. Von der Regelinsolvenz ueber die Privatinsolvenz bis zum praeventiven StaRUG-Verfahren – hier finden Sie alle Verfahren im Ueberblick.
Das Standardverfahren fuer Unternehmen und Selbstaendige bei Zahlungsunfaehigkeit oder Ueberschuldung.
Das vereinfachte Verfahren fuer Privatpersonen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.
Der Schuldner behaelt die Verwaltungs- und Verfuegungsbefugnis unter Aufsicht eines Sachwalters.
Sonderform der Eigenverwaltung mit maximal drei Monaten Schutz vor Glaeubigerzugriffen zur Sanierungsplanung.
Sanierung durch einen von den Glaeubigern abgestimmten Insolvenzplan als Alternative zur Liquidation.
Insolvenzverfahren ueber den Nachlass eines Verstorbenen zum Schutz der Erben vor persoenlicher Haftung.
Koordinierte Insolvenzverfahren fuer verbundene Unternehmen eines Konzerns mit gemeinsamer Verfahrenskoordination.
Vorinsolvenzliches Sanierungsinstrument ohne Insolvenzverfahren fuer Unternehmen mit drohender Zahlungsunfaehigkeit.
| Verfahren | Zielgruppe | Dauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Regelinsolvenz | Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) | 1-3 Jahre (durchschnittlich ca. 18 Monate) | §§ 1-66 |
| Verbraucherinsolvenz | Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose) | 3 Jahre Wohlverhaltensperiode (seit Reform 2020/2021) | §§ 304-314 InsO |
| Eigenverwaltung | Sanierungsfaehige Unternehmen mit intakter Geschaeftsfuehrung | 6-18 Monate (abhaengig von Sanierungserfolg) | §§ 270-285 InsO (seit SanInsFoG 2021) |
| Schutzschirmverfahren | Unternehmen mit drohender Zahlungsunfaehigkeit | Schutzphase bis zu 3 Monate, Gesamtverfahren 6-12 Monate | § 270d InsO (seit ESUG 2012 |
| Insolvenzplanverfahren | Sanierungsfaehige Unternehmen | Planerstellung: 3-6 Monate, Umsetzung: 1-5 Jahre je nach Plan | §§ 217-269 InsO |
| Nachlassinsolvenz | Erben eines ueberschuldeten Nachlasses | 6-24 Monate | §§ 315-331 InsO |
| Konzerninsolvenz | Konzerne und Unternehmensgruppen | 1-5 Jahre (abhaengig von Konzerngroesse und Komplexitaet) | §§ 3a-3e InsO |
| StaRUG-Verfahren | Unternehmen mit drohender Zahlungsunfaehigkeit | 3-12 Monate | StaRUG (§§ 1-102) |
Die Wahl der richtigen Verfahrensart haengt von mehreren Faktoren ab: Ist der Schuldner eine Privatperson oder ein Unternehmen? Liegt bereits Zahlungsunfaehigkeit vor oder droht sie erst? Gibt es ein plausibles Sanierungskonzept?
Privatpersonen und ehemals Selbstaendige mit weniger als 20 Glaeubigern durchlaufen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit der Reform 2020 betraegt die Wohlverhaltensperiode nur noch drei Jahre. Voraussetzung ist ein gescheiterter aussergerichtlicher Einigungsversuch.
Unternehmen haben mehrere Optionen: Das Regelinsolvenzverfahren ist der Standard. Bei guter Fuehrungsstruktur kommt die Eigenverwaltung in Betracht. Wer fruehzeitig handelt, kann das Schutzschirmverfahren oder den vorinsolvenzlichen StaRUG-Rahmen nutzen. Das Insolvenzplanverfahren ermoeglicht eine Sanierung mit Zustimmung der Glaeubiger.
Fuer Erbschaften gibt es das Nachlassinsolvenzverfahren, fuer Konzerne mit mehreren Gesellschaften das Konzerninsolvenzverfahren mit koordinierter Verfahrensfuehrung.