VERFAHRENSARTEN · INSOLVENZRECHT

Verfahrensarten im Insolvenzrecht.

Das deutsche Insolvenzrecht kennt verschiedene Verfahrensarten für unterschiedliche Situationen. Von der Regelinsolvenz über die Privatinsolvenz bis zum präventiven StaRUG-Verfahren - hier finden Sie alle Verfahren im Überblick.

§§ 1-661-3 Jahre (durchschnittlich ca. 18 Monate)

Regelinsolvenzverfahren

Das Standardverfahren für Unternehmen und Selbständige bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
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§§ 304-314 InsO3 Jahre Wohlverhaltensperiode (seit Reform 2020/2021)

Verbraucherinsolvenzverfahren

Das vereinfachte Verfahren für Privatpersonen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.

Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose)Ehemals Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern
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§§ 270-285 InsO (seit SanInsFoG 2021)6-18 Monate (abhängig von Sanierungserfolg)

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Der Schuldner behaelt die Verwaltungs- und Verfuegungsbefugnis unter Aufsicht eines Sachwalters.

Sanierungsfaehige Unternehmen mit intakter GeschäftsführungUnternehmen mit komplexen Geschaeftsbeziehungen
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§ 270d InsO (seit ESUG 2012Schutzphase bis zu 3 Monate, Gesamtverfahren 6-12 Monate

Schutzschirmverfahren

Sonderform der Eigenverwaltung mit maximal drei Monaten Schutz vor Glaeubigerzugriffen zur Sanierungsplanung.

Unternehmen mit drohender ZahlungsunfähigkeitUeberschuldete Unternehmen mit Sanierungsperspektive
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§§ 217-269 InsOPlanerstellung: 3-6 Monate, Umsetzung: 1-5 Jahre je nach Plan

Insolvenzplanverfahren

Sanierung durch einen von den Gläubigern abgestimmten Insolvenzplan als Alternative zur Liquidation.

Sanierungsfaehige UnternehmenSchuldner mit kooperativen Gläubigern
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§§ 315-331 InsO6-24 Monate

Nachlassinsolvenzverfahren

Insolvenzverfahren über den Nachlass eines Verstorbenen zum Schutz der Erben vor persoenlicher Haftung.

Erben eines ueberschuldeten NachlassesNachlassglaeubiger mit offenen Forderungen
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§§ 3a-3e InsO1-5 Jahre (abhängig von Konzerngroesse und Komplexität)

Konzerninsolvenzverfahren

Koordinierte Insolvenzverfahren für verbundene Unternehmen eines Konzerns mit gemeinsamer Verfahrenskoordination.

Konzerne und UnternehmensgruppenTochter- und Schwestergesellschaften
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StaRUG (§§ 1-102)3-12 Monate

Praeventiever Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

Vorinsolvenzliches Sanierungsinstrument ohne Insolvenzverfahren für Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit.

Unternehmen mit drohender ZahlungsunfähigkeitUnternehmen, die eine Insolvenz vermeiden wollen
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Verfahrensarten im Vergleich

VerfahrenZielgruppeDauerRechtsgrundlage
RegelinsolvenzKapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)1-3 Jahre (durchschnittlich ca. 18 Monate)§§ 1-66
VerbraucherinsolvenzPrivatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose)3 Jahre Wohlverhaltensperiode (seit Reform 2020/2021)§§ 304-314 InsO
EigenverwaltungSanierungsfaehige Unternehmen mit intakter Geschäftsführung6-18 Monate (abhängig von Sanierungserfolg)§§ 270-285 InsO (seit SanInsFoG 2021)
SchutzschirmverfahrenUnternehmen mit drohender ZahlungsunfähigkeitSchutzphase bis zu 3 Monate, Gesamtverfahren 6-12 Monate§ 270d InsO (seit ESUG 2012
InsolvenzplanverfahrenSanierungsfaehige UnternehmenPlanerstellung: 3-6 Monate, Umsetzung: 1-5 Jahre je nach Plan§§ 217-269 InsO
NachlassinsolvenzErben eines ueberschuldeten Nachlasses6-24 Monate§§ 315-331 InsO
KonzerninsolvenzKonzerne und Unternehmensgruppen1-5 Jahre (abhängig von Konzerngroesse und Komplexität)§§ 3a-3e InsO
StaRUG-VerfahrenUnternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit3-12 MonateStaRUG (§§ 1-102)

Welches Insolvenzverfahren ist das richtige?

Die Wahl der richtigen Verfahrensart hängt von mehreren Faktoren ab: Ist der Schuldner eine Privatperson oder ein Unternehmen? Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit vor oder droht sie erst? Gibt es ein plausibles Sanierungskonzept?

Für Privatpersonen

Privatpersonen und ehemals Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern durchlaufen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit der Reform 2020 beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch drei Jahre. Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch.

Für Unternehmen

Unternehmen haben mehrere Optionen: Das Regelinsolvenzverfahren ist der Standard. Bei guter Führungsstruktur kommt die Eigenverwaltung in Betracht. Wer frühzeitig handelt, kann das Schutzschirmverfahren oder den vorinsolvenzlichen StaRUG-Rahmen nutzen. Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht eine Sanierung mit Zustimmung der Gläubiger.

Sonderfälle

Für Erbschaften gibt es das Nachlassinsolvenzverfahren, für Konzerne mit mehreren Gesellschaften das Konzerninsolvenzverfahren mit koordinierter Verfahrensführung.