VERFAHRENSART · INSOLVENZRECHT

Verbraucherinsolvenzverfahren.

§§ 304-314 InsO

Das vereinfachte Verfahren für Privatpersonen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.

Was ist Verbraucherinsolvenz?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für natuerliche Personen, die keine Selbständige wirtschaftliche Taetigkeit ausueben oder ausgeubt haben (§ 304 InsO). Es bietet ueberschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, nach einer Wohlverhaltensperiode von drei Jahren eine Restschuldbefreiung zu erlangen und schuldenfrei neu zu starten.

Voraussetzung ist ein gescheiterter aussergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern, der durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt bestaetigt werden muss. Das Verfahren ist deutlich einfacher und kostenguenstiger als das Regelinsolvenzverfahren.

Voraussetzungen

  • 1Gescheiterter aussergerichtlicher Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
  • 2Bescheinigung einer anerkannten Stelle oder eines Rechtsanwalts
  • 3Keine Selbständige wirtschaftliche Taetigkeit (oder max. 19 Gläubiger)
  • 4Keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhaeltnissen

Ablauf des Verfahrens

1

Aussergerichtlicher Einigungsversuch

Mit Hilfe einer Schuldnerberatung wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und den Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle zu, ist kein Insolvenzverfahren noetig.

2

Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Bei Scheitern des aussergerichtlichen Versuchs wird der Plan dem Gericht vorgelegt. Das Gericht kann die Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen (§ 309 InsO).

3

Eröffnung des vereinfachten Verfahrens

Scheitert auch der gerichtliche Plan, wird das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Treuhander (statt Insolvenzverwalter) wird bestellt.

4

Wohlverhaltensperiode (3 Jahre)

Der Schuldner tritt den pfaendbaren Teil seines Einkommens an den Treuhander ab, fuehrt eine Erwerbsobliegenheit und meldet Veraenderungen seiner Vermoegensverhaeltnisse.

5

Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der drei Jahre erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Alle nicht bedienten Forderungen erloechen - der Schuldner ist schuldenfrei.

Vorteile

  • +Restschuldbefreiung nach nur 3 Jahren
  • +Vereinfachtes und kostenguenstigeres Verfahren
  • +Schuldenfreier Neustart möglich
  • +Pfaendungsfreigrenzen schuetzen Existenzminimum

Nachteile

  • -SCHUFA-Eintrag für 3 Jahre nach Restschuldbefreiung
  • -Abgabe des pfaendbaren Einkommens waehrend der Wohlverhaltensperiode
  • -Erwerbsobliegenheit: aktive Jobsuche bei Arbeitslosigkeit
  • -Bestimmte Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen (z.B. Geldstrafen)

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Seit der Reform 2020 (umgesetzt 2021) betraegt die Wohlverhaltensperiode drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zuvor waren es sechs Jahre. Die Restschuldbefreiung wird nach Ablauf der drei Jahre erteilt, sofern keine Versagungsgruende vorliegen.

Welche Schulden werden bei einer Privatinsolvenz nicht erlassen?

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind: Geldstrafen und Geldbussen, Forderungen aus vorsaetzlichen unerlaubten Handlungen (z.B. Betrug), Unterhaltspflichten die vorsaetzlich nicht erfüllt wurden, und Steuerschulden aus Steuerstraftaten.

Kann ich waehrend der Privatinsolvenz ein Konto fuehren?

Ja, jeder Schuldner hat Anspruch auf ein Pfaendungsschutzkonto (P-Konto) nach § 850k ZPO. Auf diesem Konto ist ein Grundfreibetrag vor Pfaendung geschuetzt (2024: 1.402,28 EUR monatlich, erhoehbar bei Unterhaltspflichten).

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§§ 304-314 InsO, §§ 286-303a InsO (Restschuldbefreiung)
Typische Dauer
3 Jahre Wohlverhaltensperiode (seit Reform 2020/2021)
Kosten
Gerichtskosten ca. 2.000 EUR (bei Verfahrenskostenstundung zunaechst vom Staat übernommen). Schuldnerberatung oft kostenlos bei gemeinnuetzigen Stellen.
Zielgruppe
  • Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose)
  • Ehemals Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern
  • Personen ohne Forderungen aus Arbeitsverhaeltnissen

Insolvenzverfahren verfolgen

Erhalten Sie Benachrichtigungen zu neuen Insolvenzverfahren in Ihrer Branche oder Region.

Jetzt starten