Das Standardverfahren fuer Unternehmen und Selbstaendige bei Zahlungsunfaehigkeit oder Ueberschuldung.
Das Regelinsolvenzverfahren ist das Standardverfahren der Insolvenzordnung (InsO) und kommt bei Unternehmen, Selbstaendigen und juristischen Personen zur Anwendung. Es zielt auf die bestmoegliche Befriedigung der Glaeubiger durch Verwertung des Schuldnervermoegens oder Sanierung des Unternehmens. Ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter uebernimmt die Verfuegungsgewalt ueber das Vermoegen des Schuldners und fuehrt das Verfahren durch.
Das Verfahren beginnt mit dem Insolvenzantrag beim zustaendigen Amtsgericht. Nach Pruefung der Eroeffnungsvoraussetzungen und Deckung der Verfahrenskosten wird das Verfahren eroeffnet. Der Insolvenzverwalter sichtet das Vermoegen, prueft Forderungen und erstellt einen Verwertungsplan. Am Ende steht die Verteilung des Erloeses an die Glaeubiger nach der gesetzlichen Rangfolge.
Einreichung des Antrags beim zustaendigen Amtsgericht durch den Schuldner (Eigenantrag) oder einen Glaeubiger (Fremdantrag). Beizufuegen sind Glaeubiger- und Schuldnerverzeichnis, Vermoegensaufstellung und letzte Bilanz.
Das Gericht bestellt einen vorlaeufigen Insolvenzverwalter, der das Vermoegen sichert und prueft, ob die Eroeffnungsvoraussetzungen vorliegen. Diese Phase dauert in der Regel 2-3 Monate.
Der Eroeffnungsbeschluss wird erlassen, ein Insolvenzverwalter bestellt und der Berichts- sowie Pruefungstermin festgelegt. Die Glaeubiger werden zur Forderungsanmeldung aufgefordert.
Der Insolvenzverwalter berichtet ueber die wirtschaftliche Lage. Die Glaeubigerversammlung entscheidet ueber die Fortfuehrung oder Stilllegung des Unternehmens.
Das Vermoegen wird verwertet (Liquidation) oder das Unternehmen saniert. Der Erloes wird nach der gesetzlichen Rangfolge an die Glaeubiger verteilt.
Nach Abschluss der Verwertung erfolgt die Schlussverteilung. Das Gericht hebt das Insolvenzverfahren auf.
Sowohl der Schuldner selbst (Eigenantrag) als auch jeder Glaeubiger (Fremdantrag) kann einen Insolvenzantrag stellen. Bei juristischen Personen sind die Organe (z.B. Geschaeftsfuehrer) sogar zur Antragstellung verpflichtet (§ 15a InsO).
Arbeitsvertraege bestehen zunaechst fort. Der Insolvenzverwalter kann jedoch mit verkuerzter Kuendigungsfrist von drei Monaten kuendigen (§ 113 InsO). Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld fuer die letzten drei Monate vor Eroeffnung.
Die durchschnittliche Insolvenzquote in Deutschland liegt bei etwa 3-5% fuer ungesicherte Glaeubiger. Bei masselosen Verfahren (ca. 30% aller Verfahren) erhalten ungesicherte Glaeubiger keine Quote.
Das vereinfachte Verfahren fuer Privatpersonen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.
Der Schuldner behaelt die Verwaltungs- und Verfuegungsbefugnis unter Aufsicht eines Sachwalters.
Sanierung durch einen von den Glaeubigern abgestimmten Insolvenzplan als Alternative zur Liquidation.
Erhalten Sie Benachrichtigungen zu neuen Insolvenzverfahren in Ihrer Branche oder Region.
Jetzt starten