VERFAHRENSART · INSOLVENZRECHT

Regelinsolvenzverfahren.

§§ 1-66

Das Standardverfahren für Unternehmen und Selbständige bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Was ist Regelinsolvenz?

Das Regelinsolvenzverfahren ist das Standardverfahren der Insolvenzordnung (InsO) und kommt bei Unternehmen, Selbständigen und juristischen Personen zur Anwendung. Es zielt auf die bestmoegliche Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermoegens oder Sanierung des Unternehmens. Ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter uebernimmt die Verfuegungsgewalt über das Vermögen des Schuldners und fuehrt das Verfahren durch.

Das Verfahren beginnt mit dem Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht. Nach Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen und Deckung der Verfahrenskosten wird das Verfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter sichtet das Vermögen, prüft Forderungen und erstellt einen Verwertungsplan. Am Ende steht die Verteilung des Erlöses an die Gläubiger nach der gesetzlichen Rangfolge.

Voraussetzungen

  • 1Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO)
  • 2Ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten
  • 3Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht)

Ablauf des Verfahrens

1

Insolvenzantrag

Einreichung des Antrags beim zuständigen Amtsgericht durch den Schuldner (Eigenantrag) oder einen Gläubiger (Fremdantrag). Beizufuegen sind Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis, Vermoegensaufstellung und letzte Bilanz.

2

Vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der das Vermögen sichert und prüft, ob die Eröffnungsvoraussetzungen vorliegen. Diese Phase dauert in der Regel 2-3 Monate.

3

Eröffnung des Verfahrens

Der Eröffnungsbeschluss wird erlassen, ein Insolvenzverwalter bestellt und der Berichts- sowie Pruefungstermin festgelegt. Die Gläubiger werden zur Forderungsanmeldung aufgefordert.

4

Berichtstermin

Der Insolvenzverwalter berichtet über die wirtschaftliche Lage. Die Gläubigerversammlung entscheidet über die Fortfuehrung oder Stilllegung des Unternehmens.

5

Verwertung und Verteilung

Das Vermögen wird verwertet (Liquidation) oder das Unternehmen saniert. Der Erlös wird nach der gesetzlichen Rangfolge an die Gläubiger verteilt.

6

Schlussverteilung und Aufhebung

Nach Abschluss der Verwertung erfolgt die Schlussverteilung. Das Gericht hebt das Insolvenzverfahren auf.

Vorteile

  • +Geordnete Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht
  • +Möglichkeit der Sanierung und Unternehmensfortfuehrung
  • +Gleichmaessige Glaeubigerbefriedigung
  • +Insolvenzverwalter als professioneller Abwickler

Nachteile

  • -Verlust der Verfuegungsgewalt über das Vermögen
  • -Hohe Verfahrenskosten (Gerichts- und Verwalterverguetung)
  • -Lange Verfahrensdauer (oft 1-3 Jahre)
  • -Oeffentliche Bekanntmachung (Reputationsschaden)

Häufig gestellte Fragen

Wer kann ein Regelinsolvenzverfahren beantragen?

Sowohl der Schuldner selbst (Eigenantrag) als auch jeder Gläubiger (Fremdantrag) kann einen Insolvenzantrag stellen. Bei juristischen Personen sind die Organe (z.B. Geschäftsführer) sogar zur Antragstellung verpflichtet (§ 15a InsO).

Was passiert mit Arbeitsvertraegen im Regelinsolvenzverfahren?

Arbeitsvertraege bestehen zunaechst fort. Der Insolvenzverwalter kann jedoch mit verkuerzter Kuendigungsfrist von drei Monaten kuendigen (§ 113 InsO). Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor Eröffnung.

Wie hoch ist die durchschnittliche Insolvenzquote?

Die durchschnittliche Insolvenzquote in Deutschland liegt bei etwa 3-5% für ungesicherte Gläubiger. Bei masselosen Verfahren (ca. 30% aller Verfahren) erhalten ungesicherte Gläubiger keine Quote.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§§ 1-66, 80-164 InsO
Typische Dauer
1-3 Jahre (durchschnittlich ca. 18 Monate)
Kosten
Mindestverguetung Insolvenzverwalter: 1.000 EUR, Gerichtskosten ab ca. 500 EUR. Gesamtkosten abhängig von der Insolvenzmasse (Prozentsatz).
Zielgruppe
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)
  • Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
  • Selbständige und Freiberufler
  • Vereine und Stiftungen

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