GLOSSAR · INSOLVENZRECHT

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§ 139c AO

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine bundeseinheitliche Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige, die ab 2025 schrittweise eingeführt wird. Sie ergänzt die Steuer-Identifikationsnummer für natürliche Personen um eine Kennung für die wirtschaftliche Tätigkeit und soll langfristig die Steuernummer ersetzen.

Erklärung

Die W-IdNr. wird auf Grundlage des § 139c AO vergeben und soll eine einheitliche, lebenslang gültige und bundesweit eindeutige Identifikation von wirtschaftlich Tätigen ermöglichen. Bisher wird die Identifikation über die vom jeweiligen Finanzamt vergebene Steuernummer vorgenommen, die sich bei einem Wechsel des Finanzamts ändern kann.

Die W-IdNr. wird automatisch vergeben - ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Sie gilt für: Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und andere wirtschaftlich Tätige. Bei natürlichen Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit wird die W-IdNr. von der persönlichen Steuer-IdNr. abgeleitet.

Die Einführung erfolgt stufenweise: In der ersten Phase erhalten Unternehmen mit USt-IdNr. ihre W-IdNr. Im weiteren Verlauf werden alle wirtschaftlich Tätigen erfasst. Die W-IdNr. soll künftig in der Kommunikation mit Finanzbehörden, bei Rechnungen und im Handelsregister verwendet werden.

Rechtsgrundlage: § 139c AO

§ 139c AO bildet die Rechtsgrundlage für die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sie ist Teil des Konzepts der steuerlichen Identifikationsnummern (§§ 139a-139d AO) und ergänzt die Steuer-Identifikationsnummer nach § 139b AO für natürliche Personen.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die W-IdNr. beantragen?

Nein, die W-IdNr. wird automatisch vergeben. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Unternehmen mit USt-IdNr. erhalten die Mitteilung über ihre W-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern.