Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das bei den Amtsgerichten geführt wird und wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Informationen über Kaufleute und Handelsgesellschaften enthält. Es besteht aus Abteilung A (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften).
Erklärung
Das Handelsregister wird elektronisch bei den Amtsgerichten (Registergerichten) geführt und ist über handelsregister.de öffentlich einsehbar. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und hat Publizitätswirkung: Was eingetragen und bekannt gemacht ist, gilt gegenüber Dritten (positive Publizität).
Abteilung A (HRA) enthält Eintragungen von Einzelkaufleuten (e.K.), offenen Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und deren Zweigniederlassungen. Abteilung B (HRB) enthält Eintragungen von Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA, SE und deren Zweigniederlassungen.
Eingetragen werden u.a.: Firma (Unternehmensname), Sitz, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand), Stammkapital/Grundkapital, Prokura und Gesellschafterveränderungen. Änderungen müssen zeitnah zum Handelsregister angemeldet werden.
Rechtsgrundlage: §§ 8–16 HGB
§ 8 HGB regelt die Führung des Handelsregisters durch die Amtsgerichte. § 15 normiert die Publizitätswirkung. § 9 gewährt jedermann Einsicht in das Register.
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Häufig gestellte Fragen
Wer muss sich im Handelsregister eintragen lassen?
Kaufleute (Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften) sind zur Eintragung verpflichtet. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) entstehen erst mit der Eintragung. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind nicht eintragungspflichtig.
Wie kann ich das Handelsregister einsehen?
Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar über das gemeinsame Registerportal handelsregister.de. Einfache Suchen nach Firmennamen sind kostenlos. Registerauszüge und Dokumentenabrufe kosten eine geringe Gebühr.
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