GLOSSAR · INSOLVENZRECHT

Insolvenzfeste Rechte: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§§ 47-51, 94, 108 InsO

Insolvenzfeste Rechte sind Rechtspositionen, die durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht berührt werden und unabhängig vom Verfahren fortbestehen. Dazu gehören dingliche Rechte wie Eigentum, Grundschulden und Pfandrechte sowie bestimmte vertragliche Positionen wie Mietverträge über Wohnraum.

Erklärung

Nicht alle Rechte gehen in der Insolvenzmasse auf oder werden vom Insolvenzverfahren erfasst. Insolvenzfeste Rechte bestehen unabhängig vom Verfahren fort und können von ihren Inhabern uneingeschränkt geltend gemacht werden.

Zu den wichtigsten insolvenzfesten Rechten gehören: Eigentum an Gegenständen, die sich beim Schuldner befinden (Aussonderungsrecht, § 47 InsO), dingliche Sicherungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken und Pfandrechte (Absonderungsrecht, §§ 49-51 InsO), Aufrechnung, soweit die Voraussetzungen bei Verfahrenseröffnung vorlagen (§ 94 InsO), und bestimmte Miet- und Pachtverträge (§ 108 InsO).

Für Geschäftspartner eines insolventen Unternehmens ist das Wissen um insolvenzfeste Rechte von großer praktischer Bedeutung: Wer unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, kann seine Waren zurückfordern. Wer eine Grundschuld besitzt, wird vorrangig aus dem Grundstückserlös befriedigt. Lizenzrechte können unter bestimmten Umständen ebenfalls insolvenzfest sein.

Rechtsgrundlage: §§ 47-51, 94, 108 InsO

§ 47 InsO regelt das Aussonderungsrecht für Gegenstände, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. §§ 49-51 InsO betreffen die Absonderungsrechte. § 94 InsO schützt bestehende Aufrechnungslagen. § 108 InsO ordnet die Fortgeltung bestimmter Dauerschuldverhältnisse an.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Eigentumsvorbehalt insolvenzfest?

Ja, der einfache Eigentumsvorbehalt begründet ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO. Der Lieferant kann die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Insolvenzverwalter herausverlangen, sofern der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt wurde.