Die Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens umfassen die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Sie werden vorrangig aus der Insolvenzmasse beglichen und müssen gedeckt sein, damit das Verfahren eröffnet werden kann.
Erklärung
Die Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten (Gebühren nach dem GKG) und der Vergütung des Insolvenzverwalters samt seiner Auslagen (§ 54 InsO). Sie haben absolute Priorität und werden vor allen anderen Gläubigern aus der Masse bedient.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der InsVV (Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung). Die Regelvergütung beträgt bei einer Masse bis 25.000 Euro 40%, dann staffelt sie sich degressiv. Bei größeren Verfahren können Zuschläge für besondere Schwierigkeit oder Betriebsfortführung gewährt werden.
Reicht die Insolvenzmasse nicht zur Deckung der Verfahrenskosten, wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO). Bei natürlichen Personen können die Verfahrenskosten gestundet werden (§ 4a InsO), um den Zugang zum Restschuldbefreiungsverfahren zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage: §§ 26, 54 InsO, InsVV
§ 54 InsO definiert die Kosten des Insolvenzverfahrens. § 26 regelt die Abweisung mangels Masse. Die InsVV (Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung) bestimmt die Verwaltervergütung.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Verfahrenskosten einer Insolvenz?
Die Gerichtskosten richten sich nach der Insolvenzmasse (GKG). Die Verwaltervergütung beträgt mindestens ca. 1.000 Euro und steigt mit der Masse. Bei mittleren Verfahren können die Gesamtkosten 10.000–50.000 Euro betragen.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).
Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.