GLOSSAR · INSOLVENZRECHT

Liquidation: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§§ 60-77 GmbHG, §§ 145-157 HGB

Auflösung und Abwicklung einer Gesellschaft durch Verwertung des Vermögens, Begleichung der Schulden und Verteilung des Restvermögens an die Gesellschafter.

Erklärung

Die Liquidation ist der geordnete Prozess der Beendigung einer Gesellschaft außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Sie beginnt mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und wird von einem oder mehreren Liquidatoren durchgeführt (in der Regel die bisherigen Geschäftsführer).

Der Liquidator muss ein Sperrjahr einhalten (§ 73 Abs. 1 GmbHG), in dem die Gläubiger aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden. Erst nach Ablauf des Sperrjahres und Begleichung aller bekannten Schulden darf das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Die Gesellschaft wird dann im Handelsregister gelöscht.

Eine Liquidation setzt voraus, dass die Gesellschaft nicht überschuldet oder zahlungsunfähig ist - andernfalls muss ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Rechtsgrundlage: §§ 60-77 GmbHG, §§ 145-157 HGB

§§ 60-77 GmbHG regeln die Liquidation der GmbH. § 60 definiert die Auflösungsgründe, §§ 66-70 die Aufgaben der Liquidatoren, § 73 das Sperrjahr.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine GmbH-Liquidation?

Mindestens ein Jahr wegen des gesetzlichen Sperrjahres (§ 73 GmbHG). In der Praxis dauert die vollständige Abwicklung inkl. Schlussbilanzerstellung, Steuererklärungen und Löschung oft 1,5-3 Jahre.