Die Regelinsolvenz ist das Standard-Insolvenzverfahren für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Im Gegensatz zur Verbraucherinsolvenz ist kein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich. Das Verfahren zielt auf Verwertung oder Sanierung des Unternehmens ab.
Erklärung
Das Regelinsolvenzverfahren nach §§ 1 ff. InsO ist für alle Schuldner vorgesehen, die nicht unter die vereinfachten Regeln der Verbraucherinsolvenz fallen. Es betrifft Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (KG, OHG), Einzelkaufleute und Selbstständige.
Das Verfahren kann mit dem Ziel der Liquidation (Auflösung und Verwertung) oder der Sanierung (Fortführung des Unternehmens) geführt werden. Ein Insolvenzplan nach §§ 217 ff. InsO ermöglicht flexible Sanierungslösungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen können.
Bei der Regelinsolvenz wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Geschäfte des Schuldners übernimmt. In der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO kann der Schuldner ausnahmsweise selbst die Verwaltung behalten, wobei ein Sachwalter die Aufsicht führt. Die Regelinsolvenz dauert bei Unternehmen typischerweise 6 bis 18 Monate.
Rechtsgrundlage: §§ 1 ff. InsO
Die Regelinsolvenz folgt den allgemeinen Vorschriften der InsO. §§ 217–269 regeln den Insolvenzplan als alternatives Sanierungsinstrument. §§ 270–285 normieren die Eigenverwaltung.
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Häufig gestellte Fragen
Wer durchläuft eine Regelinsolvenz?
Eine Regelinsolvenz durchlaufen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG), Personengesellschaften (KG, OHG, GbR), Einzelkaufleute und Selbstständige. Auch ehemals Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen müssen die Regelinsolvenz durchlaufen.
Was kostet eine Regelinsolvenz?
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Verwaltervergütung zusammen und richten sich nach der Insolvenzmasse. Die Mindestvergütung des Verwalters beträgt ca. 1.000 Euro. Bei größeren Verfahren können die Kosten mehrere zehntausend Euro betragen.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).
Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.