Sanierung bezeichnet die Rettung und Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Im Insolvenzkontext umfasst sie Maßnahmen wie Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren oder übertragende Sanierung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Erklärung
Die Sanierung eines Unternehmens kann innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Die außergerichtliche Sanierung umfasst Verhandlungen mit Gläubigern, Restrukturierungsmaßnahmen und seit 2021 das präventive Restrukturierungsrahmenwerk nach dem StaRUG.
Im Insolvenzverfahren gibt es verschiedene Sanierungswege: Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) ermöglicht die Sanierung unter Beibehaltung der Geschäftsführung. Das Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff. InsO) bietet flexible Sanierungslösungen mit Zustimmung der Gläubiger. Die übertragende Sanierung (Asset Deal) überträgt den gesunden Geschäftsbetrieb auf einen neuen Rechtsträger.
Erfolgsfaktoren einer Sanierung sind: frühzeitige Krisenerkennung, professionelles Management, realistische Sanierungsplanung, Unterstützung der Gläubiger und ausreichende Liquidität für die Übergangsphase. Die Sanierungsquote – also der Anteil der Unternehmen, die ein Insolvenzverfahren überleben – liegt in Deutschland bei etwa 20–25%.
Rechtsgrundlage: §§ 217 ff., 270 ff. InsO, StaRUG
§§ 217 ff. InsO regeln das Insolvenzplanverfahren. §§ 270 ff. InsO die Eigenverwaltung. Das StaRUG bietet seit 2021 einen präventiven Restrukturierungsrahmen.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Sanierungsquote in Deutschland?
Etwa 20–25% der Unternehmen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen, werden saniert und fortgeführt. Der Rest wird liquidiert. Die Quote variiert je nach Branche, Unternehmensgröße und Verfahrensart.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).