GLOSSAR · INSOLVENZRECHT

Sanierung: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§§ 217 ff., 270 ff. InsO, StaRUG

Sanierung bezeichnet die Rettung und Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Im Insolvenzkontext umfasst sie Maßnahmen wie Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren oder übertragende Sanierung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Erklärung

Die Sanierung eines Unternehmens kann innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Die außergerichtliche Sanierung umfasst Verhandlungen mit Gläubigern, Restrukturierungsmaßnahmen und seit 2021 das präventive Restrukturierungsrahmenwerk nach dem StaRUG.

Im Insolvenzverfahren gibt es verschiedene Sanierungswege: Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) ermöglicht die Sanierung unter Beibehaltung der Geschäftsführung. Das Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff. InsO) bietet flexible Sanierungslösungen mit Zustimmung der Gläubiger. Die übertragende Sanierung (Asset Deal) überträgt den gesunden Geschäftsbetrieb auf einen neuen Rechtsträger.

Erfolgsfaktoren einer Sanierung sind: frühzeitige Krisenerkennung, professionelles Management, realistische Sanierungsplanung, Unterstützung der Gläubiger und ausreichende Liquidität für die Übergangsphase. Die Sanierungsquote - also der Anteil der Unternehmen, die ein Insolvenzverfahren überleben - liegt in Deutschland bei etwa 20-25%.

Rechtsgrundlage: §§ 217 ff., 270 ff. InsO, StaRUG

§§ 217 ff. InsO regeln das Insolvenzplanverfahren. §§ 270 ff. InsO die Eigenverwaltung. Das StaRUG bietet seit 2021 einen präventiven Restrukturierungsrahmen.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Sanierungsquote in Deutschland?

Etwa 20-25% der Unternehmen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen, werden saniert und fortgeführt. Der Rest wird liquidiert. Die Quote variiert je nach Branche, Unternehmensgröße und Verfahrensart.