GLOSSAR · INSOLVENZRECHT

Unternehmensbewertung in der Insolvenz: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§§ 156, 157, 159 InsO

Die Unternehmensbewertung in der Insolvenz dient der Ermittlung des Wertes eines insolventen Unternehmens für Verkauf, Sanierung oder Liquidation. Maßgeblich ist die Unterscheidung zwischen Fortführungswert (Going-Concern) und Liquidationswert (Zerschlagungswert). Die Bewertung beeinflusst die Entscheidung der Gläubiger über den weiteren Verfahrensweg.

Erklärung

Im Insolvenzverfahren ist die Unternehmensbewertung essenziell für die Frage, ob ein Unternehmen fortgeführt, als Ganzes verkauft oder liquidiert werden soll. Der Insolvenzverwalter muss den Gläubigern im Berichtstermin eine fundierte Einschätzung des Unternehmenswertes vorlegen.

Der Fortführungswert (Going-Concern-Wert) bemisst sich danach, welchen Ertrag das Unternehmen bei Fortführung des Geschäftsbetriebs erwirtschaften kann. Er liegt in der Regel deutlich über dem Liquidationswert, wenn das Unternehmen ein tragfähiges Geschäftsmodell hat. Der Liquidationswert ergibt sich aus der Einzelveräußerung aller Vermögensgegenstände abzüglich der Verwertungskosten.

Besonderheiten der Bewertung in der Insolvenz: Immaterielle Vermögenswerte (Kundenstamm, Marke, Know-how) sind oft erheblich wertgemindert. Mitarbeiter und Geschäftsbeziehungen können durch die Insolvenz gefährdet sein. Zeitdruck mindert den erzielbaren Preis. Dennoch zeigt die Praxis, dass bei attraktiven Unternehmen im Insolvenzverfahren hohe Kaufpreise erzielt werden können, insbesondere weil der Erwerber das Unternehmen „bereinigt" ohne Altschulden übernimmt.

Rechtsgrundlage: §§ 156, 157, 159 InsO

§ 156 InsO verpflichtet den Verwalter zur Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage und Fortführungsaussichten. § 157 InsO regelt die Entscheidung der Gläubiger über die Verwertungsart. § 159 InsO betrifft die Verwertung der Insolvenzmasse.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Warum ist ein Unternehmen in der Insolvenz oft günstiger zu erwerben?

Der Erwerber übernimmt das Unternehmen ohne Altschulden und kann oft auch Verträge und Arbeitsverhältnisse selektiv übernehmen. Der Insolvenzverwalter steht zudem unter Verwertungsdruck, was die Verhandlungsposition des Käufers stärkt. Allerdings können attraktive Unternehmen auch in der Insolvenz hohe Preise erzielen, wenn mehrere Bieter konkurrieren.