Die Betriebsfortführung ist die Weiterführung des Geschäftsbetriebs eines insolventen Unternehmens während des Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung darüber trifft der Insolvenzverwalter bzw. die Gläubigerversammlung.
Erklärung
Im Insolvenzverfahren wird der Geschäftsbetrieb nicht automatisch eingestellt. Der Insolvenzverwalter prüft zunächst, ob eine Fortführung wirtschaftlich sinnvoll ist – also ob die laufenden Einnahmen die laufenden Kosten decken können.
Die Gläubigerversammlung entscheidet im Berichtstermin über die Fortführung oder Stilllegung des Betriebs (§ 157 InsO). Bei einer Betriebsfortführung werden Arbeitsplätze erhalten, Kundenbeziehungen gesichert und der Unternehmensverkauf als Going Concern ermöglicht, was regelmäßig höhere Erlöse bringt als eine Zerschlagung.
Die Kosten der Betriebsfortführung (Löhne, Mieten, Lieferanten) sind Masseverbindlichkeiten und werden vorrangig bedient. Der Verwalter haftet persönlich, wenn er den Betrieb fortführt, obwohl absehbar ist, dass die Masse die Kosten nicht decken kann.
Rechtsgrundlage: §§ 157–158 InsO
§ 157 InsO gibt der Gläubigerversammlung die Entscheidungsbefugnis über Fortführung oder Stilllegung. § 158 regelt die Unternehmensbezogene Fortführung.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ein Betrieb im Insolvenzverfahren fortgeführt werden?
Grundsätzlich so lange, wie die Fortführung wirtschaftlich sinnvoll ist und die Gläubigerversammlung nicht die Stilllegung beschließt. In der Praxis dauert die Betriebsfortführung oft 6–12 Monate, bis ein Verkauf oder eine Sanierung abgeschlossen ist.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).