GLOSSAR · INSOLVENZRECHT

Bargeschäft: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§ 142 InsO

Ein Bargeschäft ist eine unmittelbare Leistung Zug um Zug, die von der Insolvenzanfechtung privilegiert ist (§ 142 InsO).

Erklärung

Das Bargeschäftsprivileg schützt Rechtsgeschäfte vor der Insolvenzanfechtung, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem engen zeitlichen Zusammenhang und in einem ausgewogenen Wertverhältnis ausgetauscht werden. Typisches Beispiel: Ein Lieferant liefert Ware und erhält zeitnah die Bezahlung.

Das Bargeschäftsprivileg ist von großer praktischer Bedeutung, da es den Geschäftsverkehr mit krisenbehafteten Unternehmen ermöglicht. Ohne diese Regelung würden Lieferanten und Dienstleister die Zusammenarbeit mit Unternehmen in der Krise sofort einstellen, was eine Sanierung unmöglich machen würde. Seit der Rechtsprechungsänderung des BGH (2022) gelten strengere Maßstäbe für die zeitliche Nähe.

Rechtsgrundlage: § 142 InsO

§ 142 InsO privilegiert Bargeschäfte (unmittelbarer Leistungsaustausch) von der Insolvenzanfechtung. Ein anfechtungsfreies Bargeschäft liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie eng muss der zeitliche Zusammenhang beim Bargeschäft sein?

Der BGH verlangt einen „engen zeitlichen Zusammenhang", der je nach Branche und Geschäftsart variiert. Bei Warenlieferungen gelten 30 Tage als Richtwert, bei Dienstleistungen kann der Zeitrahmen kürzer sein. Ratenzahlungen sind in der Regel kein Bargeschäft.