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Handelsregisternummer: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§ 8 HGB, § 37a HGB

Die Handelsregisternummer (HR-Nummer) ist die eindeutige Kennung eines Unternehmens im Handelsregister. Sie besteht aus der Registerart (HRA/HRB) und einer Nummer, vergeben vom zuständigen Registergericht.

Erklärung

Die Handelsregisternummer wird bei der Eintragung vom Registergericht vergeben und identifiziert das Unternehmen eindeutig. Es gibt zwei Abteilungen:

HRA (Abteilung A): Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), Zweigniederlassungen.

HRB (Abteilung B): Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), GmbH & Co. KG.

Die vollständige Registerbezeichnung lautet z.B. „HRB 12345 B" (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg). Unternehmen müssen ihre Registernummer auf Geschäftsbriefen, der Website im Impressum und auf Rechnungen angeben (§ 37a HGB). Bei InsolvenzIndex und GründungsIndex wird die Registernummer für die eindeutige Zuordnung und Verlinkung von Unternehmen verwendet.

Rechtsgrundlage: § 8 HGB, § 37a HGB

§ 8 HGB regelt die Abteilungen des Handelsregisters. § 37a HGB schreibt die Angabe der Registernummer auf Geschäftsbriefen vor.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die Handelsregisternummer eines Unternehmens?

Die Registernummer finden Sie im Handelsregister (handelsregister.de), im Impressum der Unternehmenswebsite, auf Geschäftsbriefen und Rechnungen, oder über InsolvenzIndex/gruendungsIndex in den Unternehmensdetails.