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Zweigniederlassung: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§§ 13-13h HGB

Eine Zweigniederlassung ist ein räumlich getrennter Teil eines Unternehmens, der im Geschäftsverkehr eine gewisse Selbstständigkeit besitzt, aber rechtlich unselbstständig ist (§ 13 HGB). Sie muss ins Handelsregister des Bezirks eingetragen werden, in dem sie sich befindet. Im Unterschied zur Betriebsstätte hat die Zweigniederlassung eine eigene Geschäftsleitung.

Erklärung

Die Zweigniederlassung unterscheidet sich von der Betriebsstätte durch einen höheren Grad an organisatorischer Selbstständigkeit: Sie hat eine eigene Leitung, eigene Geschäftsräume, eigenes Personal und tritt im Geschäftsverkehr eigenständig auf. Rechtlich bleibt sie aber Teil des Hauptunternehmens - sie ist keine eigenständige juristische Person.

Die Eintragung der Zweigniederlassung erfolgt beim Handelsregister des Bezirks, in dem sie errichtet wird (§ 13 HGB). Die Anmeldung muss Angaben zur Hauptniederlassung, zum Gegenstand der Zweigniederlassung und zu den vertretungsberechtigten Personen enthalten. Die Eintragung ist gebührenpflichtig und erfordert bei Kapitalgesellschaften die notarielle Beglaubigung.

Für die Praxis relevant: Verträge und Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung sind Verpflichtungen des Gesamtunternehmens. Im Insolvenzfall wird die Zweigniederlassung vom Insolvenzverfahren des Gesamtunternehmens erfasst. Steuerrechtlich kann die Zweigniederlassung eine eigene Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO sein, mit Folgen für die Gewerbesteuerzerlegung.

Rechtsgrundlage: §§ 13-13h HGB

§ 13 HGB regelt die Eintragungspflicht für Zweigniederlassungen inländischer Unternehmen. §§ 13d-13h HGB betreffen Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zweigniederlassung und Betriebsstätte?

Die Zweigniederlassung hat eine eigene Geschäftsleitung und tritt im Rechtsverkehr selbstständig auf - sie muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Betriebsstätte ist lediglich eine feste Geschäftseinrichtung ohne eigene Leitung und erfordert keine Handelsregistereintragung.