Der Sachwalter ist ein vom Gericht bestellter Aufsichtsführender bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Er überwacht die Geschäftsführung des Schuldners, kontrolliert die Kassenführung und wahrt die Gläubigerinteressen – hat aber keine eigene Verwaltungsbefugnis.
Erklärung
Der Sachwalter nach § 274 InsO tritt an die Stelle des Insolvenzverwalters, wenn das Gericht die Eigenverwaltung anordnet. Anders als der Insolvenzverwalter übernimmt er nicht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, sondern fungiert als Kontrollinstanz.
Seine Aufgaben umfassen: Überwachung der Geschäftsführung des Schuldners, Prüfung der wirtschaftlichen Lage, Kontrolle der Ein- und Auszahlungen, Anzeige nachteiliger Entwicklungen an das Gericht und die Gläubiger, Prüfung der angemeldeten Forderungen und Erstellung des Verzeichnisses.
Der Sachwalter muss unverzüglich das Gericht informieren, wenn Umstände bekannt werden, die erwarten lassen, dass die Fortführung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt. Das Gericht kann dann die Eigenverwaltung aufheben und einen Insolvenzverwalter bestellen.
Rechtsgrundlage: §§ 274–275 InsO
§ 274 InsO definiert die Rechtsstellung und Aufgaben des Sachwalters. § 275 regelt die Mitwirkung des Sachwalters bei Verbindlichkeiten.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Sachwalter und Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter übernimmt die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen. Der Sachwalter hat nur eine Überwachungsfunktion – die Geschäftsführung bleibt beim Schuldner. Der Sachwalter wird nur bei Eigenverwaltung bestellt.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).