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Insolvenzverwalter-Vergütung: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

InsVV

Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der InsVV und wird aus der Insolvenzmasse gezahlt. Sie besteht aus einer Regelvergütung (abhängig von der Massegröße) plus Zuschlägen für besonderen Aufwand.

Erklärung

Die Vergütung wird nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) berechnet. Die Regelvergütung ist degressiv gestaffelt und richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse:

- Bis 25.000 €: 40 % der Masse - 25.001 - 50.000 €: 25 % - 50.001 - 250.000 €: 7 % - 250.001 - 500.000 €: 3 % - 500.001 - 25.000.000 €: 2 % - Über 25.000.000 €: 1 %

Zuschläge können für besonderen Aufwand gewährt werden, z.B. bei Betriebsfortführung, umfangreichen Anfechtungsprozessen oder Sanierungsbemühungen. Auch ein Abschlag ist möglich, wenn die Aufgaben unterdurchschnittlich umfangreich waren. Die Vergütung muss vom Gericht festgesetzt werden.

Rechtsgrundlage: InsVV

Die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) regelt die Berechnung der Vergütung für Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachwalter.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Vergütung eines Insolvenzverwalters?

Die Vergütung ist degressiv gestaffelt und hängt von der Massegröße ab. Bei einer Masse von 100.000 € beträgt die Regelvergütung ca. 16.000 €. Zuschläge für besonderen Aufwand (z.B. Betriebsfortführung) können die Vergütung erheblich erhöhen.