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Debt-to-Equity-Swap: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§ 225a InsO

Ein Debt-to-Equity-Swap ist die Umwandlung von Forderungen eines Gläubigers in Eigenkapitalanteile am Schuldnerunternehmen. Das Instrument wird insbesondere bei der Sanierung im Insolvenzplanverfahren eingesetzt und reduziert die Schuldenlast des Unternehmens.

Erklärung

Beim Debt-to-Equity-Swap verzichtet ein Gläubiger auf seine Forderung im Austausch gegen Gesellschaftsanteile am Unternehmen. Aus dem Gläubiger wird ein Gesellschafter. Dies reduziert die Verbindlichkeiten und stärkt das Eigenkapital.

Seit dem ESUG (2012) ist der Debt-to-Equity-Swap ausdrücklich im Insolvenzplanverfahren vorgesehen (§ 225a InsO). Auch gegen den Willen der Altgesellschafter können Anteile auf Gläubiger übertragen werden - ein wesentlicher Unterschied zum früheren Recht.

Der Debt-to-Equity-Swap wird häufig bei größeren Sanierungen eingesetzt, insbesondere wenn Banken oder institutionelle Investoren als Hauptgläubiger bereit sind, eine unternehmerische Beteiligung zu übernehmen. Die Bewertung der Anteile und der Forderungen ist dabei oft Gegenstand intensiver Verhandlungen.

Rechtsgrundlage: § 225a InsO

§ 225a InsO ermöglicht die Umwandlung von Forderungen in Eigenkapitalanteile im Rahmen eines Insolvenzplans. Die Regelung wurde 2012 durch das ESUG eingeführt.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Wann kommt ein Debt-to-Equity-Swap zum Einsatz?

Typischerweise bei größeren Unternehmenssanierungen im Insolvenzplanverfahren, wenn die Gläubiger bereit sind, ihre Forderungen in Anteile umzuwandeln. Das Instrument eignet sich besonders, wenn das Unternehmen operativ gesund ist, aber zu hohe Schulden hat.