Ein Debt-to-Equity-Swap ist die Umwandlung von Forderungen eines Gläubigers in Eigenkapitalanteile am Schuldnerunternehmen. Das Instrument wird insbesondere bei der Sanierung im Insolvenzplanverfahren eingesetzt und reduziert die Schuldenlast des Unternehmens.
Erklärung
Beim Debt-to-Equity-Swap verzichtet ein Gläubiger auf seine Forderung im Austausch gegen Gesellschaftsanteile am Unternehmen. Aus dem Gläubiger wird ein Gesellschafter. Dies reduziert die Verbindlichkeiten und stärkt das Eigenkapital.
Seit dem ESUG (2012) ist der Debt-to-Equity-Swap ausdrücklich im Insolvenzplanverfahren vorgesehen (§ 225a InsO). Auch gegen den Willen der Altgesellschafter können Anteile auf Gläubiger übertragen werden – ein wesentlicher Unterschied zum früheren Recht.
Der Debt-to-Equity-Swap wird häufig bei größeren Sanierungen eingesetzt, insbesondere wenn Banken oder institutionelle Investoren als Hauptgläubiger bereit sind, eine unternehmerische Beteiligung zu übernehmen. Die Bewertung der Anteile und der Forderungen ist dabei oft Gegenstand intensiver Verhandlungen.
Rechtsgrundlage: § 225a InsO
§ 225a InsO ermöglicht die Umwandlung von Forderungen in Eigenkapitalanteile im Rahmen eines Insolvenzplans. Die Regelung wurde 2012 durch das ESUG eingeführt.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Wann kommt ein Debt-to-Equity-Swap zum Einsatz?
Typischerweise bei größeren Unternehmenssanierungen im Insolvenzplanverfahren, wenn die Gläubiger bereit sind, ihre Forderungen in Anteile umzuwandeln. Das Instrument eignet sich besonders, wenn das Unternehmen operativ gesund ist, aber zu hohe Schulden hat.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.