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Insolvenzbekanntmachung: Definition & Bedeutung im Insolvenzrecht.

§ 9 InsO

Eine Insolvenzbekanntmachung ist die offizielle Veröffentlichung von Informationen zu Insolvenzverfahren durch das zuständige Amtsgericht. Sie umfasst Eröffnungsbeschlüsse, Prüfungstermine, Verteilungsverzeichnisse und Aufhebungsbeschlüsse.

Erklärung

Insolvenzbekanntmachungen werden nach § 9 InsO öffentlich bekannt gemacht und sind über das offizielle Portal insolvenzbekanntmachungen.de zugänglich. Die Veröffentlichung dient der Information aller Beteiligten, insbesondere der Gläubiger.

Typische Bekanntmachungen umfassen: Eröffnungsbeschluss mit Benennung des Insolvenzverwalters, Aufforderung zur Forderungsanmeldung mit Fristsetzung, Berichts- und Prüfungstermine, Verteilungsverzeichnis und Schlussrechnung sowie den Aufhebungsbeschluss.

Die Bekanntmachungen gelten als zugestellt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung vergangen sind (§ 9 Abs. 3 InsO). InsolvenzIndex erfasst und indexiert diese Bekanntmachungen stündlich.

Rechtsgrundlage: § 9 InsO

§ 9 InsO regelt die öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen im Insolvenzverfahren über das Internet.

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Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich Insolvenzbekanntmachungen?

Offizielle Bekanntmachungen werden auf insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. InsolvenzIndex (insolvenzindex.de) erfasst diese Daten und bietet zusätzlich Suchfunktionen, Filterung und E-Mail-Alerts.