Verzeichnis von 500 aktiven Insolvenzverwalter:innen, sortiert nach Bundesland und Anzahl bearbeiteter Verfahren. Datenquelle: amtliche Insolvenzbekanntmachungen nach § 9 InsO.
Sperber
LL.M.
v. Valtier
Kaubrügger
Kaubrügger
. von dem Bussche
v. Valtier
Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und übernimmt die Verwaltung des schuldnerischen Vermögens. Er verwertet die Insolvenzmasse, prüft Forderungen der Gläubiger und verteilt den Erlös. Bei Eigenverwaltung tritt ein Sachwalter an seine Stelle.
Das zuständige Insolvenzgericht bestellt den Insolvenzverwalter. In der Regel handelt es sich um Rechtsanwält:innen mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht. Die Bestellung erfolgt durch gerichtlichen Beschluss, der in den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht wird.
Nach § 9 InsO sind Bestellungen von Insolvenzverwaltern öffentlich bekannt zu machen. Wir zeigen ausschließlich Berufsdaten (Name, Kanzlei, Geschäftsadresse, Anzahl der Verfahren). Privatadressen oder private Kontaktdaten werden nicht veröffentlicht.
Ja. Auch für Berufsdaten besteht ein Anspruch auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO. Anträge können über unser DSGVO-Portal gestellt werden. Bei Bestätigung wird das Profil entweder korrigiert oder das Listing entfernt — Aggregat-Statistiken (z. B. Verfahrenszahlen pro Bundesland) bleiben hiervon unberührt.
Die hier veröffentlichten Verwalter-Daten stammen ausschließlich aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen (insolvenzbekanntmachungen.de). Es werden ausschließlich Berufsdaten angezeigt: Name, akademischer Titel, Kanzleiname, Geschäftsadresse und die Anzahl der bearbeiteten Verfahren. Privatadressen, private Telefonnummern oder andere personenbezogene Daten außerhalb der beruflichen Tätigkeit werden nicht veröffentlicht.
Insolvenzverwalter:innen können nach Art. 16 DSGVO eine Berichtigung oder Aktualisierung ihrer Daten verlangen. Anträge auf Berichtigung oder Listing-Entfernung erreichen uns über das DSGVO-Antragsformular.