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Datenquelle: amtliche Insolvenzbekanntmachungen (§ 9 InsO). Es werden ausschließlich Berufsdaten angezeigt. Berichtigungsanträge nach Art. 16 DSGVO über DSGVO-Portal.
Aggregierte Auswertung der erfassten Insolvenzbekanntmachungen. Keine Bewertung, kein Ranking, sondern reine Zähl-Statistik aus § 9 InsO-Daten.
50 % der abgeschlossenen Verfahren mit Schlussverteilung (2 von 4).