Verfahrensdetails
Chronologie wird geprüft — Die Daten werden als Faktenliste der Veröffentlichungen dargestellt.
Verfahrensstatus
Veröffentlichungen (5)
Schlussverteilung
Vorläufige Insolvenzverwaltung
nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen
Prüfungstermin
Prüfungstermin
ernannt Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Kurze Str. 1, 40213 Düsseldorf
Vorläufige Insolvenzverwaltung
Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Kurze
Unternehmensdaten
Handelsregister
Standort
Hilden
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