Die Kosten eines Insolvenzverfahrens sind fuer viele Betroffene eine zentrale Frage. Gerichtsgebuehren, Verwalterverguetung und weitere Auslagen koennen je nach Art und Umfang des Verfahrens erheblich variieren. Dieser Ratgeber gibt einen vollstaendigen Ueberblick ueber alle Kostenpositionen und zeigt, welche Moeglichkeiten der Stundung und Entlastung bestehen.
1Kosten im Ueberblick
Die Kosten eines Insolvenzverfahrens setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Verfahrenskosten (§ 54 InsO) und sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO). Die Verfahrenskosten umfassen die Gerichtskosten und die Verguetung des Insolvenzverwalters.
Alle Verfahrenskosten sind Masseverbindlichkeiten und werden vorrangig aus der Insolvenzmasse bezahlt -- noch vor den Forderungen der Insolvenzglaeubiger. Reicht die Masse nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten aus, wird das Verfahren nicht eroeffnet (Abweisung mangels Masse) oder eingestellt.
Kostenpositionen im Ueberblick
Gebuehren fuer das Insolvenzgericht, berechnet nach dem GKG auf Basis der Insolvenzmasse
Verguetung des Insolvenzverwalters nach der InsVV, abhaengig von der Hoehe der Insolvenzmasse
Verguetung des Treuhaenders in der Wohlverhaltensperiode (nur bei Restschuldbefreiung)
Porto, Veroeffentlichungskosten, Sachverstaendigengebuehren und sonstige Auslagen
Kosten fuer anwaltliche Vertretung, die nicht zu den Verfahrenskosten zaehlen
2Gerichtskosten
Die Gerichtskosten fuer ein Insolvenzverfahren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und werden auf Basis der Insolvenzmasse berechnet. Die Gebuehr fuer das Eroeffnungsverfahren betraegt 0,5 Gebuehrensaetze, fuer das eroeffnete Verfahren 2,5 Gebuehrensaetze.
Der Gebuehrenwert richtet sich nach der Hoehe der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens. Bei kleinen Massen fallen entsprechend geringe Gerichtskosten an -- die Mindestgebuehr betraegt jedoch stets einen gewissen Grundbetrag.
Eroeffnungsverfahren
Fuer die Pruefung des Insolvenzantrags und die Entscheidung ueber die Eroeffnung fallen 0,5 Gebuehrensaetze an. Bei Abweisung mangels Masse entfaellt die Eroeffnungsgebuehr teilweise.
Eroeffnetes Verfahren
Fuer das eigentliche Insolvenzverfahren betraegt die Gebuehr 2,5 Gebuehrensaetze. Der Wert richtet sich nach der Masse, die am Ende des Verfahrens zur Verteilung steht.
Veroeffentlichungskosten
Die Bekanntmachungen im Internet (insolvenzbekanntmachungen.de) sind gebuehrenfrei. Fruehere Kosten fuer Zeitungsveroeffentlichungen entfallen seit der Umstellung auf die elektronische Bekanntmachung.
Sachverstaendigenkosten
Wenn das Gericht einen Sachverstaendigen zur Pruefung der Insolvenzgruende bestellt (haeufig bei Glaeubiger- oder Eigenantraegen), entstehen zusaetzliche Kosten von ca. 500-2.000 EUR.
Bei einem typischen Verbraucherinsolvenzverfahren mit geringer Masse liegen die Gerichtskosten in der Regel zwischen 200 und 500 EUR. Bei groesseren Unternehmensinsolvenzverfahren koennen sie mehrere Tausend Euro betragen.
3Verguetung des Insolvenzverwalters (InsVV)
Die Verguetung des Insolvenzverwalters ist in der Insolvenzrechtlichen Verguetungsverordnung (InsVV) geregelt. Sie richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse und wird als degressiver Prozentsatz berechnet -- je hoeher die Masse, desto niedriger der prozentuale Anteil.
Regelverguetung nach InsVV (§ 2)
40 % der Insolvenzmasse
25 % des Mehrbetrags (ueber 25.000 EUR)
7 % des Mehrbetrags
3 % des Mehrbetrags
2 % des Mehrbetrags
1 % des Mehrbetrags
Die Mindestverguetung betraegt 1.400 EUR (§ 2 Abs. 2 InsVV). Hinzu kommen Auslagenpauschalen und die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei besonders umfangreichen, schwierigen oder langwierigen Verfahren kann das Gericht auf Antrag des Verwalters Zuschlaege von bis zu 100 % der Regelverguetung genehmigen.
In der Praxis bedeutet dies: Bei einem kleinen Verbraucherinsolvenzverfahren mit einer Masse von 5.000 EUR betraegt die Verwalterverguetung mindestens 1.400 EUR (Mindestverguetung). Bei einem mittelstaendischen Unternehmen mit einer Masse von 500.000 EUR ergibt sich eine Regelverguetung von ca. 28.250 EUR.
Auch der vorlaeufige Insolvenzverwalter, der bereits vor der Verfahrenseroeffnung bestellt wird, erhaelt eine gesonderte Verguetung. Diese betraegt in der Regel 25 % der Regelverguetung des endgueltigen Verwalters (§ 11 InsVV) und wird ebenfalls aus der Insolvenzmasse bezahlt.
4Treuhaenderverguetung
Beantragt der Schuldner Restschuldbefreiung, wird nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ein Treuhaender bestellt, der waehrend der Wohlverhaltensperiode das pfaendbare Einkommen des Schuldners einzieht und an die Glaeubiger verteilt. Haeufig uebernimmt der bisherige Insolvenzverwalter diese Aufgabe.
Die Verguetung des Treuhaenders ist in § 14 InsVV geregelt. Sie betraegt fuer jedes Jahr der Taetigkeit in der Regel einen Grundbetrag plus einen prozentualen Anteil der an die Glaeubiger verteilten Betraege. Die Mindestverguetung liegt bei ca. 100 EUR pro Jahr zzgl. Umsatzsteuer.
Bei der typischen Privatinsolvenz, bei der der Schuldner nur geringe pfaendbare Betraege abfuehrt, bewegt sich die jaehrliche Treuhaenderverguetung haeufig im Bereich von 100 bis 300 EUR. Ueber die gesamte Wohlverhaltensperiode von drei Jahren fallen somit ca. 300 bis 900 EUR an Treuhaenderkosten an.
5Verfahrenskostenstundung (§§ 4a-4d InsO)
Die Verfahrenskostenstundung ist das zentrale Instrument, das auch mittellosen Schuldnern den Zugang zum Insolvenzverfahren und damit zur Restschuldbefreiung ermoeglicht. Ohne dieses Institut wuerden Insolvenzantraege mangels Masse abgewiesen, und ueberschuldete Personen haetten keine Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Der Schuldner beantragt die Verfahrenskostenstundung zusammen mit dem Insolvenzantrag und dem Antrag auf Restschuldbefreiung. Er muss seine persoenlichen und wirtschaftlichen Verhaeltnisse offenlegen.
Das Gericht prueft, ob der Schuldner die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann. Ein Vermoegensverzei chnis und Einkommensnachweise sind beizufuegen.
Liegen die Voraussetzungen vor, stundet das Gericht die Verfahrenskosten bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Stundung kann auch in Raten erfolgen.
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann das Gericht die gestundeten Kosten in Raten einfordern. Ist der Schuldner auch dann zahlungsunfaehig, werden die Kosten nach vier Jahren erlassen.
Die Stundung steht nur natuerlichen Personen zu, die gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen (§ 4a Abs. 1 InsO). Juristische Personen (GmbH, AG) koennen keine Verfahrenskostenstundung beantragen. Bei ihnen wird das Verfahren bei mangelnder Masse abgewiesen.
Die Stundung kann aufgehoben werden, wenn der Schuldner falsche Angaben gemacht hat, seinen Obliegenheiten nicht nachkommt oder sich seine wirtschaftliche Lage wesentlich verbessert und er die Kosten nun aufbringen kann (§ 4c InsO).
6Kosten bei Privatinsolvenz
Bei einer Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) fallen in der Regel die geringsten Kosten an, da die Insolvenzmasse meist sehr klein ist. Die typischen Gesamtkosten bewegen sich im Bereich von 2.000 bis 4.000 EUR.
Typische Kosten einer Privatinsolvenz
Ca. 200-500 EUR (abhaengig von der Masse)
1.400 EUR zzgl. Auslagen und 19 % USt. = ca. 1.800 EUR
Ca. 300-900 EUR (ca. 100-300 EUR pro Jahr)
Kostenlos bei anerkannten Beratungsstellen, privat ca. 500-1.500 EUR
Ca. 1.000-3.000 EUR, ggf. mit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe
Da bei der Privatinsolvenz haeufig kaum Masse vorhanden ist, werden die Kosten in den meisten Faellen ueber die Verfahrenskostenstundung finanziert. Der Schuldner zahlt dann waehrend und nach der Wohlverhaltensperiode in kleinen Raten zurueck. Bleibt er auch danach zahlungsunfaehig, werden die Kosten nach vier Jahren erlassen.
7Kosten bei Unternehmensinsolvenz
Bei einer Unternehmensinsolvenz (Regelinsolvenz) sind die Kosten deutlich hoeher als bei der Privatinsolvenz, da die Insolvenzmasse in der Regel groesser ist und der Aufwand fuer den Insolvenzverwalter entsprechend steigt.
Die Kosten haengen wesentlich von der Groesse des Unternehmens, der Hoehe der Insolvenzmasse, der Anzahl der Glaeubiger und der Komplexitaet des Verfahrens ab. Bei einem Kleinbetrieb koennen die Gesamtkosten bei 5.000 bis 15.000 EUR liegen, bei einem mittelstaendischen Unternehmen bei 50.000 bis 200.000 EUR und bei Grossunternehmen bei mehreren Millionen Euro.
Vorlaeufiges Verfahren
Der vorlaeufige Insolvenzverwalter erhaelt ca. 25 % der Regelverguetung. Hinzu kommen Kosten fuer Sachverstaendige und ggf. fuer die Fortfuehrung des Betriebs.
Eroeffnetes Verfahren
Die Hauptkosten entstehen durch die Verwalterverguetung (degressiv nach Masse), Gerichtskosten und die Kosten der Betriebsabwicklung oder -fortfuehrung.
Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO)
Bei Eigenverwaltung wird statt eines Insolvenzverwalters ein Sachwalter bestellt, dessen Verguetung 60 % der Regelverguetung betraegt. Hinzu kommen ggf. Beraterkosten.
Insolvenzplanverfahren
Die Erstellung eines Insolvenzplans verursacht zusaetzliche Kosten fuer Rechtsberatung und Wirtschaftspruefung, bietet aber die Chance auf Sanierung und hoehere Quoten.
Reicht das Vermoegen des Unternehmens nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten, wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO). In diesem Fall wird kein Insolvenzverwalter bestellt und die Glaeubiger gehen leer aus. Bei juristischen Personen fuehrt die Abweisung mangels Masse zur Loeschung im Handelsregister.
8Moeglichkeiten zur Kostenreduzierung
Tipps zur Kostenersparnis
- Kostenlose Schuldnerberatung nutzen: Anerkannte Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentralen) bieten kostenlose Beratung und Unterstuetzung bei der Antragstellung.
- Verfahrenskostenstundung beantragen: Mittellose Schuldner sollten unbedingt gleichzeitig mit dem Insolvenzantrag die Stundung beantragen.
- Beratungshilfe fuer Anwaltskosten: Beim Amtsgericht kann ein Beratungshilfeschein beantragt werden, der die Kosten fuer eine anwaltliche Erstberatung auf 15 EUR reduziert.
- Aussergerichtliche Einigung pruefen: Vor dem Insolvenzantrag kann ein aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch die Verfahrenskosten komplett vermeiden.
- Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz: Bei Unternehmen kann die Eigenverwaltung die Verwalterkosten senken, da der Sachwalter nur 60 % der Regelverguetung erhaelt.
Haeufige Kostenfallen vermeiden
- Unserioeose Entschuldungsangebote: Manche Anbieter verlangen hohe Vorabgebuehren fuer Leistungen, die Schuldnerberatungsstellen kostenlos erbringen.
- Unnoetige Anwaltskosten: Fuer die Antragstellung bei Privatinsolvenz ist kein Anwalt erforderlich -- die Schuldnerberatungsstelle genuegt.
- Verspaetete Antragstellung: Je spaeter der Antrag, desto hoeher koennen die Kosten sein (z.B. durch Zwangsvollstreckungsmassnahmen der Glaeubiger).
- Fehlende Mitwirkung: Nicht kooperatives Verhalten kann zu Zuschlaegen bei der Verwalterverguetung fuehren.
Fazit
Die Kosten eines Insolvenzverfahrens variieren stark je nach Art und Umfang des Verfahrens. Waehrend eine Privatinsolvenz mit Verfahrenskostenstundung auch fuer mittellose Schuldner zugaenglich ist, koennen die Kosten einer Unternehmensinsolvenz erheblich sein. Entscheidend ist eine fruehzeitige Information ueber die anfallenden Kosten und die Nutzung aller verfuegbaren Entlastungsmoeglichkeiten wie Verfahrenskostenstundung, Beratungshilfe und kostenlose Schuldnerberatung.
Tipp
Recherchieren Sie auf InsolvenzIndex aktuelle Insolvenzverfahren und informieren Sie sich fruehzeitig ueber Ihre Moeglichkeiten als Glaeubiger oder Schuldner.
Zur Insolvenz-SucheHäufig gestellte Fragen
Was kostet ein Insolvenzverfahren fuer Privatpersonen?
Die Mindestkosten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens betragen ca. 2.000 bis 3.000 EUR. Darin enthalten sind die Gerichtskosten (ca. 200-300 EUR bei geringer Masse), die Mindestverguetueng des Insolvenzverwalters (1.400 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer) sowie die Verguetung des Treuhaenders in der Wohlverhaltensperiode (ca. 100 EUR p.a.). Bei Mittellosigkeit kann eine Verfahrenskostenstundung beantragt werden.
Was ist eine Verfahrenskostenstundung und wer kann sie beantragen?
Die Verfahrenskostenstundung (§§ 4a-4d InsO) ermoeglicht es mittellosen Schuldnern, die Kosten des Insolvenzverfahrens zunaechst zu stunden. Der Schuldner zahlt die Kosten dann in Raten aus dem pfaendbaren Einkommen waehrend und nach der Wohlverhaltensperiode zurueck. Die Stundung steht nur natuerlichen Personen zu, die einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Kann der Schuldner auch nach Ende der Wohlverhaltensperiode nicht zahlen, werden die Kosten erlassen.
Wie berechnet sich die Verguetung des Insolvenzverwalters?
Die Verguetung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Verguetungsverordnung (InsVV). Die Regelverguetung betraegt bei einer Insolvenzmasse bis 25.000 EUR 40 %, bei 50.000 EUR 25 %, bei 250.000 EUR 7 % und sinkt bei hoeheren Massen weiter. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Die Mindestverguetueng betraegt 1.400 EUR. Bei besonders umfangreichen oder schwierigen Verfahren kann das Gericht Zuschlaege genehmigen.
Wer traegt die Kosten des Insolvenzverfahrens?
Die Kosten des Insolvenzverfahrens (Gerichtskosten und Verwalterverguetung) sind Masseverbindlichkeiten und werden vorrangig aus der Insolvenzmasse bezahlt. Reicht die Masse nicht aus, wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen oder eingestellt. Bei natuerlichen Personen besteht die Moeglichkeit der Verfahrenskostenstundung, sodass der Schuldner die Kosten in Raten zurueckzahlt.
Koennen die Kosten fuer einen Anwalt im Insolvenzverfahren uebernommen werden?
Die Kosten fuer einen Rechtsanwalt im Insolvenzverfahren werden grundsaetzlich nicht von der Verfahrenskostenstundung erfasst. Allerdings kann Beratungshilfe fuer die aussergerichtliche Schuldenbereinigung und Prozesskostenhilfe fuer gerichtliche Verfahren beantragt werden. Viele Schuldnerberatungsstellen bieten zudem kostenlose Beratung an und unterstuetzen bei der Antragstellung.