Verfahrensdetails
Verfahrensstatus
Verteilung
Schlussverteilung an Gläubiger
Späte Phase - begrenzte Optionen
Veröffentlichungen (9)
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: [email protected] zu zahlende Vergütung festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden
werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 15.11.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt
werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 22.05.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt
ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: [email protected]
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Knüllwald
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