King Controller GmbH & Co. KG
Verfahrensdetails
Chronologie wird geprüft — Die Daten werden als Faktenliste der Veröffentlichungen dargestellt.
Verfahrensstatus
Veröffentlichungen (5)
von 33.457,44 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Dem Insolvenzverwalter war gemäß § 3 InsVV aufgrund Arbeitgeberfunktion und Insolvenzgeldvorfinanzierung unter Berücksichtigung des angefallenen Zeit- und Arbeitsaufwandes, der übernommenen Verantwortung und des hieraus resultierenden Haftungsrisikos, sowie des Vortrages des Treuhänders in seinem Vergütungsantrag im Rahmen der wertenden Gesamtschau ein Zuschlag von insgesamt 10 % zu gewähren. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV
ist: Rechtsanwalt Frank Dreyer, Kontor 4 / Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg, Tel.: 040/27148116, Fax: 040/27148136, E-Mail: [email protected]
Rechtsanwalt Frank Dreyer, Kontor 4 / Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg, Tel.: 040/27148116, Fax: 040/27148136, E-Mail: [email protected] bestellt worden
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Hollenstedt