InsolvenzGmbH
Hauskrankenpflege Sonnenschein GmbH
Verfahrensdetails
Verfahrensstatus
Antrag
Vorl. Verfahren
Eröffnung
Prüfungstermin
Berichtstermin
Verteilung
Aufhebung
Antrag
Vorl. Verfahren
Eröffnung
Prüfungstermin
Berichtstermin
Verteilung
Aufhebung
Veröffentlichungen (1)
Veröffentlichung
bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Unternehmensdaten
Handelsregister
Standort
Altlandsberg