FHB Immobilienmanagement GmbH
Verfahrensdetails
Verfahrensstatus
Aufhebung
Verfahren beendet
Veröffentlichungen (4)
bestellt
bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO)
Unternehmensdaten
Schorfheide
Insolvenzverfahren verfolgen
Erhalten Sie eine Benachrichtigung, wenn es neue Einträge oder Änderungen zu FHB Immobilienmanagement GmbH gibt. Standort: Schorfheide.