EGERIA International Frottiermode GmbH
Verfahrensdetails
Verfahrensstatus
Veröffentlichungen (6)
Wanner von 2003 bis zu dessen Tod in 2009, umfangreicher und intensiver Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfer Hilbig von Fa. Falk KG im Rahmen der Kassenprüfung, Zeitaufwand für die Einholung von Rechtsrat bei Rechtsanwalt Dr. Pohl, der intensiven Zusammenarbeit mit dem am 17.04.2014 verstorbenen Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Hunnekuhl sowie der Zusammenarbeit mit Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Graner. Der Zeitaufwand ist insgesamt nachvollziehbar; er hat sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Tod des Insolvenzverwalters Wanner und Bestellung der neuen Verwalterin nachvollziehbar erhöht. Es ist außerdem davon auszugehen, dass nach dem Tod von Rechtsanwalt Hunnekuhl vermehrt Aufgaben durch die verbliebenen Ausschussmitglieder übernommen werden mußten. Im Verlauf des Verfahrens fanden zudem mehrere Wechsel in der Rechtspflegerzuständigkeit statt. Das äußerst sorgfältige Vorgehen des Ausschussmitgliedes unterliegt nicht der Bewertung durch das Insolvenzgericht, da der Gläubigerausschuss in eigener Verantwortung und Haftung handelt. Auch die Einholung von Rechtsrat bei einem Volljuristen ist nicht zu beanstanden, zumal die Auslagen für dessen Bezahlung nicht geltend gemacht wurden. Hervorzuheben ist, dass das Ausschussmitglied auf eine Vergütung für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss verzichtet und keine Auslagenerstattung geltend gemacht hat. Die Vergütung erscheint zwar insgesamt sehr hoch, ist aber dem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren und den Umständen in dessen Verlauf geschuldet. Damit steht der Zeitaufwand noch in einem vernünftigen Verhältnis zur Bedeutung des Verfahrens. Die Festsetzung erfogte daher antragsgemäß
Unternehmensdaten
Tübingen