Verfahrensdetails
Chronologie wird geprüft — Die Daten werden als Faktenliste der Veröffentlichungen dargestellt.
Verfahrensstatus
Veröffentlichungen (5)
widerspricht (§ 275 Abs. 1 S. 2 InsO). Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und insbesondere die Geschäftsführung zu überwachen (§ 274 Abs. 2 S. 1 InsO). Stellt der Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Interims-Gläubigerausschuss anzuzeigen (§ 274 Abs. 3 S. 1 InsO). Der Sachwalter kann von der Schuldnerin verlang
wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
ist: Rechtsanwalt Henning Sämisch, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040-650390, Fax: 040-65039199, E-Mail: [email protected].
ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040-650390, Fax: 040-65039199, E-Mail: [email protected] bestellt worden.
Unternehmensdaten
Stade
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