Der vorläufige Insolvenzverwalter wird vom Gericht im Eröffnungsverfahren bestellt, um das Schuldnervermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen. Er kann als „starker" (mit Verfügungsbefugnis) oder „schwacher" (mit Zustimmungsvorbehalt) vorläufiger Verwalter bestellt werden.
Erklärung
Im Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Eröffnungsbeschluss kann das Gericht Sicherungsmaßnahmen anordnen (§ 21 InsO). Die wichtigste Maßnahme ist die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Beim „starken" vorläufigen Verwalter (§ 22 Abs. 1 InsO) geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf ihn über. Dies ist die seltenere Variante. Beim „schwachen" vorläufigen Verwalter (§ 22 Abs. 2 InsO) behält der Schuldner die Verfügungsbefugnis, benötigt aber für alle Verfügungen die Zustimmung des Verwalters.
Der vorläufige Verwalter prüft, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob die Masse für die Verfahrenskosten ausreicht und ob eine Betriebsfortführung sinnvoll ist. Er erstellt ein Gutachten für das Gericht mit einer Empfehlung zur Verfahrenseröffnung.
Rechtsgrundlage: §§ 21–22 InsO
§ 21 InsO ermächtigt das Gericht zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. § 22 regelt die Rechtsstellung und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter tätig?
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist vom Zeitpunkt seiner Bestellung bis zum Eröffnungsbeschluss oder der Abweisung des Antrags tätig. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel 2–3 Monate, in komplexen Fällen auch länger.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).
Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.