Verfahrensdetails
Verfahrensstatus
Vorl. Verfahren
Vorläufige Insolvenzverwaltung
Frühzeitige Kontaktaufnahme möglich
Veröffentlichungen (4)
die vorhandene Masse in entsprechender Anwendung des § 209 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO verteilen. Die Erledigung dieser Tätigkeiten hat unverzüglich zu erfolgen und ist dem Gericht anzuzeigen
berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen
Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein, Schützenstr. 5, 50126 Bergheim bestellt
Unternehmensdaten
Bergheim
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