BASIS Gemeinnützige GmbH Anhalt-Bitterfeld
Verfahrensdetails
Verfahrensstatus
Prüfungstermin
Forderungen werden geprüft
Asset-Übernahmen noch möglich
Veröffentlichungen (5)
wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 73850,18 EUR zugrunde gelegt. Zu- oder Abschläge gem. § 3 InsVV wurden nicht festgesetzt
(in die Masse) zur Gesamtabgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung einen Betrag von 50.000,00 EUR
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.02.2023
ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: [email protected]
Unternehmensdaten
Köthen (Anhalt)
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