Anleitung

Einzelunternehmen gründen - Der einfachste Weg in die Selbständigkeit

Vom Gewerbeschein bis zur ersten Steuererklärung: So starten Sie unkompliziert und kostengünstig als Einzelunternehmer.

7 Min. LesezeitAktualisiert: März 2026

Das Einzelunternehmen ist die häufigste und unkomplizierteste Rechtsform in Deutschland. Ob Handwerker, Berater oder Online-Händler - wer alleine gründet, startet in den meisten Fällen als Einzelunternehmer. Kein Stammkapital, kein Notar, kein Handelsregistereintrag: Oft genügt ein einfacher Gewerbeschein, und schon kann es losgehen. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alle wichtigen Schritte, Kosten und Pflichten.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von einer einzelnen natürlichen Person geführt wird. Es ist keine eigenständige juristische Person - der Inhaber und das Unternehmen sind rechtlich identisch. Das bedeutet: Sie allein treffen alle Entscheidungen, behalten alle Gewinne und tragen alle Risiken.

Unter dem Begriff Einzelunternehmen fallen drei Varianten:

Die 3 Arten von Einzelunternehmen

1
Freiberufler

Ärzte, Anwälte, Architekten, Berater, Künstler - kein Gewerbeschein nötig, Anmeldung beim Finanzamt genügt

2
Kleingewerbetreibender

Gewerbetreibender ohne Handelsregistereintrag, einfache Buchführung (EÜR), kein Mindestkapital

3
Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Im Handelsregister eingetragen, darf Firma führen, unterliegt dem HGB mit doppelter Buchführung

1Kleingewerbetreibender vs. eingetragener Kaufmann (e.K.)

Die meisten Einzelunternehmer starten als Kleingewerbetreibende. Das reicht völlig aus, solange Ihr Geschäft nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Erst wenn Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Komplexität des Geschäfts eine gewisse Schwelle überschreiten, wird der Eintrag als e.K. relevant.

Kleingewerbetreibender

  • Kein Handelsregistereintrag nötig
  • Einfache Buchführung (EÜR)
  • Minimale Gründungskosten
  • Keine Firma - nur Vor- und Nachname
  • Weniger professionelles Auftreten

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

  • Darf eine Firma (Fantasienamen) führen
  • Professionelleres Auftreten
  • Handelsrechtliche Prokura möglich
  • Doppelte Buchführung Pflicht
  • Handelsregisterkosten (ca. 200-300 Euro)

2Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt

Die Gewerbeanmeldung ist für die meisten Einzelunternehmer der erste und wichtigste Schritt. Sie erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde und kann in vielen Kommunen inzwischen auch online erledigt werden.

So gehen Sie vor:

  • Gewerbeamt Ihrer Gemeinde kontaktieren oder Online-Portal aufrufen
  • Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA 1) ausfüllen
  • Personalausweis oder Reisepass vorlegen
  • Gebühr bezahlen (20-60 Euro je nach Kommune)
  • Gewerbeschein erhalten - Sie dürfen sofort starten
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen (kommt automatisch oder über ELSTER)

Nach der Anmeldung werden automatisch die IHK (oder HWK bei Handwerksbetrieben), das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft informiert. Als Freiberufler genuegt stattdessen die Anmeldung direkt beim Finanzamt.

3Kosten der Gründung

Der größte Vorteil des Einzelunternehmens: Die Gründungskosten sind minimal. Im Gegensatz zur GmbH (ab 1.000 Euro Gründungskosten plus 25.000 Euro Stammkapital) kommen Sie mit wenigen Euro aus.

Gewerbeschein

Je nach Kommune 20 bis 60 Euro. Das ist die einzige Pflichtausgabe für Gewerbetreibende.

Freiberufler

0 Euro - nur Anmeldung beim Finanzamt nötig, kein Gewerbeschein erforderlich.

e.K.-Eintragung

Zusätzlich 200 bis 300 Euro für die Handelsregister-Eintragung und Notarkosten.

Kein Stammkapital

0 Euro Mindestkapital erforderlich - Sie starten mit dem, was Sie haben.

Tipp: Auch wenn die Gründung fast nichts kostet, sollten Sie ein separates Geschäftskonto eröffnen. Viele Banken bieten kostenlose Geschäftskonten für Einzelunternehmer an. Die saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen erleichtert die Buchführung erheblich.

4Haftung: Das müssen Sie wissen

Die Haftung ist der wichtigste Unterschied zu Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG. Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt und persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Es gibt keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen.

Das bedeutet konkret: Wenn Ihr Unternehmen Schulden macht, die es nicht begleichen kann, können Gläubiger auf Ihr privates Bankkonto, Ihre Immobilien und andere Vermögenswerte zugreifen.

Haftungsrisiko minimieren

Auch ohne Haftungsbeschränkung können Sie Risiken senken: Schließen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, prüfen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht (besonders für Berater und IT-Dienstleister) und halten Sie Verträge schriftlich fest. Ab einem gewissen Geschäftsumfang ist der Wechsel zur GmbH oder UG empfehlenswert.

5Steuern für Einzelunternehmer

Als Einzelunternehmer werden Ihre Geschäftsgewinne über Ihre persönliche Einkommensteuer versteuert. Hinzu kommen je nach Tätigkeit weitere Steuerarten:

  • Einkommensteuer: Gilt für alle Einzelunternehmer. Der persönliche Steuersatz steigt progressiv von 14% bis 45%. Freibetrag: 11.784 Euro (2026).
  • Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende (nicht für Freiberufler). Freibetrag: 24.500 Euro Jahresgewinn. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde. Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.
  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Auf Ihre Rechnungen schlagen Sie 19% (bzw. 7% ermäßigt) Umsatzsteuer auf. Diese führen Sie an das Finanzamt ab. Vorsteuer aus Einkaufen dürfen Sie gegenrechnen.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Einkommensteuer, allerdings mit Freigrenze - fällt für die meisten Einzelunternehmer nicht mehr an.

6Buchführung: EÜR vs. doppelte Buchführung

Die gute Nachricht für Kleingewerbetreibende und Freiberufler: Sie dürfen die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Das ist deutlich weniger Aufwand als die doppelte Buchführung, die für Kaufleute (e.K.) und Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist.

Die EÜR ist im Grunde eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Sie müssen keine Bilanz erstellen und kein Inventar führen. Die EÜR ist zulässig, solange Sie folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • Umsatz: maximal 800.000 Euro pro Geschäftsjahr
  • Gewinn: maximal 80.000 Euro pro Geschäftsjahr

Werden diese Grenzen überschritten oder tragen Sie sich als e.K. ins Handelsregister ein, sind Sie zur doppelten Buchführung mit Jahresabschluss (Bilanz und GuV) verpflichtet. Ein Steuerberater ist dann dringend empfehlenswert.

7Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

Die Kleinunternehmerregelung ist eine enorme Vereinfachung für Gründer mit geringem Umsatz. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

Voraussetzungen (seit 2025):

  • Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro

Der Vorteil: Weniger Bürokratie und günstigere Preise für Privatkunden (da keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird). Der Nachteil: Sie können keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Bei hohen Investitionskosten (z.B. teure Ausrüstung) kann es sich lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Hinweis: Die Wahl der Kleinunternehmerregelung treffen Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn Sie sich einmal dagegen entscheiden (also freiwillig Umsatzsteuer abführen), sind Sie für 5 Jahre gebunden. Überlegen Sie diese Entscheidung daher gründlich.

8Wann zur GmbH oder UG wechseln?

Das Einzelunternehmen ist ideal für den Start, aber nicht immer die beste Wahl für wachsende Unternehmen. Ein Rechtsformwechsel ist sinnvoll, wenn sich Ihre Situation ändert:

  • Steigendes Haftungsrisiko: Große Aufträge, Mitarbeiter oder teure Betriebsmittel erhöhen das Risiko. Eine GmbH/UG schützt Ihr Privatvermögen.
  • Jahresgewinn dauerhaft über 60.000 Euro: Ab dieser Schwelle kann die GmbH-Besteuerung (ca. 30% Körperschafts- und Gewerbesteuer) günstiger sein als der persönliche Einkommensteuersatz (bis 45%).
  • Investoren oder Partner: Wenn Sie Gesellschafter aufnehmen oder Investoren beteiligen möchten, benötigen Sie eine Kapitalgesellschaft.
  • Professionelles Image: In manchen Branchen wird eine GmbH als seriöser wahrgenommen. Geschäftspartner und Kunden könnten mehr Vertrauen haben.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine gute Zwischenlösung: Sie bietet Haftungsbeschränkung schon ab 1 Euro Stammkapital und kann später in eine GmbH umgewandelt werden.

Fazit

Das Einzelunternehmen ist der einfachste und günstigste Weg in die Selbständigkeit. Mit einem Gewerbeschein für 20 bis 60 Euro und ohne Mindestkapital können Sie sofort loslegen. Die Kleinunternehmerregelung reduziert den bürokratischen Aufwand zusätzlich.

Beachten Sie jedoch die unbeschränkte persönliche Haftung und planen Sie frühzeitig, wann ein Wechsel zur GmbH oder UG sinnvoll sein könnte. Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört von Anfang an zur Grundausstattung.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, ein Einzelunternehmen zu gründen?

Die Gründungskosten eines Einzelunternehmens sind sehr gering. Der Gewerbeschein kostet je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro. Notarkosten oder Handelsregistergebühren fallen in der Regel nicht an - es sei denn, Sie möchten sich als eingetragener Kaufmann (e.K.) registrieren lassen. Freiberufler benötigen nicht einmal einen Gewerbeschein.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbetreibendem und eingetragenem Kaufmann (e.K.)?

Ein Kleingewerbetreibender betreibt ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Er führt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist im Handelsregister eingetragen, darf eine Firma führen und unterliegt dem Handelsgesetzbuch - einschließlich der Pflicht zur doppelten Buchführung.

Wie haftet man als Einzelunternehmer?

Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt und persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Es gibt keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Das ist der größte Nachteil gegenüber einer GmbH oder UG, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Wann sollte man vom Einzelunternehmen zur GmbH oder UG wechseln?

Ein Rechtsformwechsel ist sinnvoll, wenn das Haftungsrisiko steigt (z.B. bei hohen Verträgen oder Mitarbeitern), der Jahresgewinn dauerhaft über 60.000 Euro liegt (steuerliche Vorteile der GmbH) oder Investoren beteiligt werden sollen. Die UG (haftungsbeschränkt) bietet als Einstieg eine Haftungsbeschränkung schon ab 1 Euro Stammkapital.