Verfahrensdetails
Verfahrensstatus
Verteilung
Schlussverteilung an Gläubiger
Späte Phase - begrenzte Optionen
Veröffentlichungen (8)
hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 1.156.315,65 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 176.129,69 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 10.11.2023. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte
ist: Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte
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Bensheim
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